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Imfina Immobilien Finanzmanagement GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 37 IN 58/25 -2

Das Amtsgericht Hameln hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imfina Immobilien Finanzmanagement GmbH einen entscheidenden Beschluss gefasst. Der von der Gesellschaft gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 10. November 2025 gemäß § 26 Absatz 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Deisterstraße 15, 31785 Hameln, wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Friedhelm Feldmann, wohnhaft in der Falkestraße 2, 31785 Hameln.

Der Beschluss bedeutet, dass bei der Schuldnerin keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr vorhanden sind, um auch nur die zwingend notwendigen Kosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere für einen Insolvenzverwalter oder die Abwicklung durch das Gericht – zu decken. Damit entfällt die Grundlage für ein förmliches Verfahren. Die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist somit rechtskräftig festgestellt.

Die vollständige Entscheidung kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln eingesehen werden. Darüber hinaus wurde eine Rechtsmittelbelehrung angefügt: Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin sowie weiteren Betroffenen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, einzulegen.

Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntgabe durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist mit dem Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts gegeben werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist jedoch ausschließlich der fristgerechte Eingang beim zuständigen Amtsgericht Hameln.

Ein solcher Beschluss hat in der Praxis oft tiefgreifende Konsequenzen: Die betroffene Gesellschaft wird in aller Regel nicht weiter fortgeführt und kann in der Folge aus dem Handelsregister gelöscht werden. Für Gläubiger bedeutet die Abweisung des Antrags in vielen Fällen einen Totalverlust, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist.

Mit dieser Entscheidung wird deutlich, dass die Imfina Immobilien Finanzmanagement GmbH nicht mehr über wirtschaftliche Handlungsspielräume verfügt und formal als vermögenslos gilt. Ein letzter rechtlicher Schritt zur endgültigen Auflösung des Unternehmens dürfte damit nur noch eine Formsache sein.

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