Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 439/25 hat das Amtsgericht Tübingen am 7. November 2025 einschneidende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen des Golfclub Schloss Weitenburg in Starzach angeordnet. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Vorstand Michael Kraus, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 390651 eingetragen.
Angesichts des gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Gericht zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse reagiert und umfassende Maßnahmen nach §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) verhängt.
Zwangsvollstreckung untersagt – Kontrolle durch vorläufigen Verwalter
Zunächst wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Beck aus Stuttgart bestellt. Ihm wurden weitreichende Befugnisse zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin eingeräumt. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände bedürfen fortan seiner Zustimmung. Auch die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände liegt nun vollständig bei ihm.
Gläubigerschutz steht im Fokus
Beck ist dazu ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen und eingehende Gelder dort zu verwalten. Zahlungen an die Schuldnerin dürfen von Drittschuldnern nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden. Gleichzeitig wurde dem Verwalter der Zutritt zu den Geschäftsräumen gewährt sowie umfassende Einsichtsrechte in Buchhaltung und Geschäftsunterlagen eingeräumt.
Er ist nicht nur zur Überwachung der Schuldnerin, sondern auch zur Erstattung eines Gutachtens über das Vorliegen eines Insolvenzgrundes und zur Bewertung von Fortführungsperspektiven des Golfclubs beauftragt worden. Es soll geklärt werden, ob eine nachhaltige Fortführung des Betriebs überhaupt möglich ist.
Elektronische Bekanntmachung und Rechtsmittel
Die Anordnung wurde im Internet öffentlich bekannt gemacht und gilt zwei Tage nach dieser Veröffentlichung als wirksam. Betroffene Parteien – darunter Gläubiger wie auch die Schuldnerin – können binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen einlegen. Die Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden, wobei einfache E-Mails den rechtlichen Anforderungen nicht genügen.
Die Maßnahme unterstreicht die zunehmende Bedeutung frühzeitiger Gläubigersicherung im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob eine Sanierung des traditionsreichen Golfclubs in greifbare Nähe rückt oder eine Abwicklung unausweichlich ist.