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Leder Immobilien GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 06. November 2025 hat das Amtsgericht Koblenz im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 144/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Leder Immobilien GmbH abgelehnt. Der Grund für die Entscheidung ist eindeutig: Es fehlt eine die Verfahrenskosten deckende Masse, und auch ein entsprechender Vorschuss wurde nicht geleistet.

Die in der Teichstraße 28, 56068 Koblenz ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Olga Leder, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 28310 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigter trat Rechtsanwalt Carl Christian Binneberg aus Koblenz auf.

Das Gericht stellte mit sofortiger Wirkung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Verfahrens gemäß § 25 Insolvenzordnung nicht gegeben seien. Darüber hinaus wurden im selben Atemzug frühere Sicherungsmaßnahmen aufgehoben: Das allgemeine Veräußerungsverbot sowie die Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen, die seit dem 18. August 2025 bestanden, verlieren mit dem heutigen Beschluss ihre Gültigkeit.

Keine Hoffnung für Gläubiger

Die Entscheidung verdeutlicht, dass das Unternehmen über kein verwertbares Vermögen verfügt, das eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ermöglichen würde. Für die Gläubiger ist das ein herber Rückschlag, denn ohne Eröffnung des Verfahrens gibt es keine Insolvenzmasse, aus der offene Forderungen befriedigt werden könnten.

Ein endgültiger Schlusspunkt

Mit der Abweisung mangels Masse endet nicht nur das Insolvenzverfahren, sondern auch jede Aussicht auf eine geregelte Aufarbeitung der finanziellen Verpflichtungen der Leder Immobilien GmbH. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig und wirtschaftlich am Ende – ein ernüchterndes Kapitel in der Koblenzer Immobilienlandschaft.

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