Die Berliner SYMEDICUM MVZ GmbH, ein medizinisches Versorgungszentrum mit Sitz in der Bernecker Weg 34, 12247 Berlin, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg reagierte am 07.11.2025 um 12:00 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen im Verfahren 3609 IN 10881/25.
Vorläufige Insolvenzverwalterin: Dr. Astrid Lauterwein
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein (Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin) bestellt. Sie übernimmt fortan die Überwachung des schuldnerischen Vermögens und ist u. a. berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und Zahlungseingänge zu verwalten.
Ziel: Schutz der Insolvenzmasse
Die gerichtlichen Maßnahmen verfolgen das Ziel, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Im Einzelnen wurde verfügt:
- Zwangsvollstreckungen (einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen) sind – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt bzw. ausgesetzt.
- Verfügungen der GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam.
- Drittschuldnern (also Schuldnern der SYMEDICUM MVZ GmbH) ist es verboten, direkt an die GmbH zu zahlen. Zahlungen dürfen nur an die Insolvenzverwalterin erfolgen.
- Die Geschäftsräume der GmbH dürfen durch die Verwalterin betreten und die Unterlagen geprüft werden.
- Die Verwalterin ist zudem beauftragt, die Zustellung des Beschlusses zu organisieren und zu dokumentieren.
Ausblick
Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt nun von der Prüfung der Kostenbedeckung durch die Verwalterin ab. Sollte das Vermögen der GmbH nicht ausreichen, droht eine Abweisung mangels Masse. Weitere Informationen werden nach Abschluss der vorläufigen Prüfung erwartet.
Hintergrund
Die SYMEDICUM MVZ GmbH ist unter der HRB 235463 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wird vom Geschäftsführer Dr. Ulrich Tim Opfermann vertreten. Details zum Geschäftsfeld oder mögliche Ursachen der Insolvenz wurden in der gerichtlichen Bekanntmachung nicht benannt.
Hinweis: Eine Beschwerde gegen die Entscheidung ist möglich. Sie muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden. Rechtsmittel können auch in elektronischer Form eingelegt werden – unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften.