Für Versicherungsnehmer und weitere Gläubiger der belgischen Versicherungsgesellschaft Satrex SA beginnt eine wichtige Frist: Über das Vermögen des Unternehmens wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Darauf weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unter Berufung auf die belgische Aufsichtsbehörde National Bank of Belgium (NBB) hin.
Die NBB informierte die Bafin am 6. August 2026 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das entsprechende Urteil war bereits am 16. Juli 2026 ergangen. Betroffene Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach diesem Datum anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das belgische Zentralregister für Solvabilität und kollektive Schuldenregulierung.
Zur Insolvenzverwalterin wurde Emilie Michel aus Uccle in Belgien bestellt. Sie übernimmt die Abwicklung des Insolvenzverfahrens und die Vertretung der Insolvenzmasse.
Die Bafin erinnert zudem daran, dass sie bereits Ende Juni darüber informiert hatte, dass die Satrex SA ihr gesamtes Versicherungsgeschäft im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr in Deutschland eingestellt hat. Das Unternehmen mit Sitz in Neder-Over-Heembeek war damit nicht mehr im deutschen Markt tätig.
Für Versicherungsnehmer und Gläubiger bedeutet die Insolvenz, dass sie ihre Ansprüche fristgerecht anmelden sollten, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden zu können. Die weitere Abwicklung richtet sich ausschließlich nach belgischem Insolvenzrecht.
Die Bafin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für das Insolvenzverfahren selbst nicht zuständig ist. Maßgebliche Informationen werden über die belgischen Behörden sowie die entsprechenden Veröffentlichungen im Belgischen Staatsblatt und im Amtsblatt der Europäischen Union bereitgestellt.