Im Verfahren 810 IN 1172/24 C-33 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Casa Nova Consultatif EWIV am 03.11.2025 mangels Masse abgelehnt.
Die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die unter der Adresse c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main firmiert und beim AG Frankfurt am Main unter HRA 52635 registriert ist, wurde vertreten durch Atil Bal.
Grund der Abweisung
Gemäß § 26 Abs. 1 InsO wurde festgestellt, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und auch kein entsprechender Vorschuss geleistet wurde. Das Verfahren wurde daher nicht eröffnet.
Bedeutung
Die Abweisung „mangels Masse“ bedeutet faktisch das wirtschaftliche Ende der Casa Nova Consultatif EWIV, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden (z. B. sofortige Beschwerde oder Liquidation). Gläubiger bleiben in einem solchen Fall häufig auf ihren Forderungen sitzen, da kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Ein Insolvenzeröffnungsverfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn ausreichend Mittel zur Deckung der Mindestkosten vorhanden sind – dies umfasst unter anderem die Vergütung des Insolvenzverwalters und die Gerichtskosten.
Rechtlicher Rahmen
- § 26 InsO: Erlaubt dem Gericht die Abweisung eines Insolvenzantrags, wenn das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens nicht deckt.
- Rechtsmittel: Gegen die Entscheidung ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde zulässig.
Fazit: Die Casa Nova Consultatif EWIV ist zahlungsunfähig und verfügt offenbar über kein verwertbares Vermögen. Das Insolvenzverfahren findet nicht statt, und die Gesellschaft ist de facto abgewickelt, es sei denn, ein Beteiligter stellt noch fristgerecht einen Kostenvorschuss bereit.