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Einstellung der Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen die Curo Verpflegungssysteme GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3604 IN 4915/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 3. November 2025 eine Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Curo Verpflegungssysteme GmbH, Stieffring 2, 13627 Berlin, getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 33951 eingetragen und wird von Geschäftsführer Abdelaziz Alkabir vertreten.

Die antragstellende Gläubigerin hatte das Insolvenzverfahren angestrengt, erklärte jedoch am 8. Oktober 2025 die Hauptsache für erledigt. Daraufhin hob das Gericht die zuvor am 25. August 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO auf.

Mit dieser Aufhebung endet die vorläufige Insolvenzphase, in der die Vermögenswerte der Schuldnerin unter gerichtlichem Schutz standen. Die Entscheidung bedeutet, dass keine fortbestehende Notwendigkeit für Eingriffe in die Verfügungsmacht der Gesellschaft mehr besteht – ein Hinweis darauf, dass entweder eine Einigung mit der Gläubigerin erzielt oder der Insolvenzanlass entfallen ist.

Damit kehrt die Curo Verpflegungssysteme GmbH in ihre reguläre unternehmerische Handlungsfreiheit zurück, nachdem das Insolvenzgericht die zuvor getroffenen Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens aufgehoben hat.

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