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BaFin warnt vor „revenuescompany(.)com“ – Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Website revenuescompany(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

In Deutschland dürfen Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer gültigen BaFin-Erlaubnis erbracht werden. Fehlt diese Zulassung, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte, bei denen Anleger kein regulierter Schutz – etwa durch Einlagensicherung oder Aufsichtsmaßnahmen – besteht.

Anleger sollten daher keine Einzahlungen oder Investitionen über die Website tätigen und besondere Vorsicht walten lassen.
Die BaFin-Unternehmensdatenbank bietet die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der Aufsicht zugelassen ist.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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