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BaFin warnt vor „coinnova(.)eu“ – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen

Hans (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Website coinnova(.)eu. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne erforderliche BaFin-Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Der Betreiber tritt unter dem Namen Coinnova auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Auffällig ist, dass die Plattform eine Geschäftsadresse in London (Vereinigtes Königreich) angibt, zugleich aber eine deutsche Mobilfunknummer für den Kontakt nutzt – ein Hinweis darauf, dass sich das Angebot gezielt auch an deutsche Anleger richtet.

Da Coinnova nicht über eine BaFin-Zulassung verfügt, besteht der Verdacht unerlaubter Geschäfte. Anleger sollten daher keine Einzahlungen tätigen und äußerst vorsichtig sein.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Ob ein Anbieter zugelassen ist, kann jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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