Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor mehreren WhatsApp-Gruppen, die unter Namen wie
„Dax-Jäger Team“, „Dax-Turbo Union“, „Kapitaljäger DAX II“, „10 Kapitaljäger Dax“, „N Dax Strategen Crew“, „Dax Union“, „6. FAX Turbo Union“, „Dax Strategen Crew“, „Reichtums-Express Dax“ und „Kapitaljäger DAX III“ auftreten.
Diese Gruppen geben fälschlicherweise vor, von Mitarbeitenden der in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmen Houlihan Lokey (Europe) GmbH und Houlihan Lokey Germany AG betrieben zu werden.
Betrugsverdacht und Identitätsmissbrauch
In den genannten WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über externe Apps mit Finanzprodukten zu handeln oder ein Handelskonto über eine vermeintliche „HL-Plattform“ zu eröffnen. Dabei sollen Einlagen häufig auf Konten im Ausland – beispielsweise in Malta – überwiesen werden.
Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.
Die BaFin stellt klar:
Zwischen den Unternehmen Houlihan Lokey (Europe) GmbH, Houlihan Lokey Germany AG, ihren verbundenen Unternehmen oder Mitarbeitenden besteht keinerlei Zusammenhang mit diesen Aktivitäten. Beide Institute bieten keine Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen oder soziale Netzwerke an. Es handelt sich eindeutig um einen Fall von Identitätsmissbrauch.
Ebenso falsch ist die in diesen Gruppen verbreitete Behauptung, sie würden von der BaFin beaufsichtigt.
Typischer Ablauf des Betrugsschemas
Aus ähnlichen Fällen ist folgender typischer Ablauf bekannt:
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Über soziale Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, die kostenlose Aktienempfehlungen oder Schulungen zum Aktienhandel versprechen. Oft wird dabei mit bekannten Finanzexperten oder lizenzierten Instituten geworben.
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Interessierte Personen werden aufgefordert, über WhatsApp Kontakt aufzunehmen und einer Gruppe beizutreten.
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In der Gruppe tritt ein angeblicher Finanzexperte auf, häufig unterstützt durch eine „Assistenz“. In vermeintlichen Unterrichtseinheiten werden Tipps zu „lukrativen“ Anlagemodellen und konkrete Aktienempfehlungen gegeben.
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Über Wochen hinweg wird Vertrauen aufgebaut, bevor ein angeblich innovatives Finanzsystem oder ein eigener Krypto-Token vorgestellt wird, der vorbörslich erhältlich sein soll.
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Gruppenmitglieder werden zu täglichen Aktionen, Check-ins oder Gewinnspielen animiert, um Krypto- oder Sachwerte zu gewinnen.
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Anschließend werden sie aufgefordert, sich bei einer externen Handelsplattform oder einer App zu registrieren und dort – über Konten oder Kryptowährungen – Geld zu investieren. Der Zugang erscheint oft künstlich begrenzt.
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Zu Beginn werden manchmal kleine Testauszahlungen ermöglicht, um Seriosität vorzutäuschen. Danach steigt der Druck, weitere Einzahlungen zu leisten, während Auszahlungen verzögert oder ganz verweigert werden.
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Die Internetseiten der angeblichen Handelsplattformen wechseln häufig, um die Nachverfolgung zu erschweren.
Rechtlicher Hintergrund
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptovermögen anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin.
Ob ein Unternehmen über eine solche Zulassung verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden:
👉 https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/
Rechtsgrundlage
Diese Warnung beruht auf
§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und
§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).