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BaFin warnt vor betrügerischen Festgeldangeboten unter dem Namen der FAM Family Office and Asset Management GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringliche Warnung im Zusammenhang mit der Website family-office-management.com sowie zugehörigen Festgeldangeboten ausgesprochen. Die Angebote erwecken den falschen Eindruck, sie stammten von der FAM Family Office and Asset Management GmbH – tatsächlich jedoch handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch.

Kein Bezug zur echten 3K Investment Office GmbH

Die Betreiber der Website geben fälschlich vor, im Namen der FAM Family Office and Asset Management GmbH aufzutreten, die mittlerweile unter dem Namen 3K Investment Office GmbH mit Sitz in München firmiert. Die tatsächliche 3K Investment Office GmbH steht jedoch in keinerlei Verbindung zu den Inhalten oder Angeboten auf family-office-management.com. Der Name sowie frühere Unternehmensbezeichnungen wurden rechtswidrig und missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen.

Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

Nach Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass über die genannte Internetseite ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Solche Tätigkeiten sind in Deutschland erlaubnispflichtig nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar.

Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

Bereits am 26. September 2025 hatte die BaFin vor ähnlich gelagerten unseriösen Festgeldangeboten unter Verwendung der Domain fam-asset-muenchen.de gewarnt. Auch dort wurden die Daten der FAM Family Office and Asset Management GmbH missbräuchlich verwendet.

BaFin ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf

Die BaFin appelliert an Verbraucherinnen und Verbraucher, bei Geldanlageangeboten im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen. Besonders Festgeldangebote, die mit überdurchschnittlich hohen Zinsen oder besonderer Sicherheit werben, sollten stets kritisch hinterfragt werden – insbesondere wenn sie über unbekannte Anbieter oder Drittplattformen vertrieben werden.

Informationsquelle zum Schutz vor Finanzbetrug

In ihrer Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ bietet die BaFin regelmäßig aktualisierte Hinweise zu Betrugsmaschen, unerlaubt tätigen Unternehmen sowie Tipps, wie Sie sich als Anlegerin oder Anleger schützen können.

Fazit:
Prüfen Sie immer die Zulassung eines Anbieters in der Unternehmensdatenbank der BaFin oder kontaktieren Sie im Zweifel direkt die Behörde, bevor Sie Geld investieren.

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