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BaFin warnt vor Exivara24 Limited – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptogeschäfte

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website exivara24.com herausgegeben. Hinter dem Online-Angebot steht nach eigenen Angaben die Exivara24 Limited, die angeblich ihren Hauptsitz in Nürnberg hat und im britischen Handelsregister (Companies House) eingetragen sein soll. Eine Überprüfung ergab jedoch: Eine solche Registrierung existiert nicht.

Laut BaFin besteht der Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie auf nicht genehmigte Kryptowerte-Dienstleistungen. Damit steht der Anbieter im Verdacht, gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 Abs. 7 KMAG) zu verstoßen.

Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese Genehmigung, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte, bei denen Anleger erhebliche Risiken tragen – bis hin zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals.

Die BaFin weist darauf hin, dass die Exivara24 Limited weder von ihr beaufsichtigt noch zugelassen ist. Anleger sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen und keine Einzahlungen oder Vertragsabschlüsse über die Website tätigen.

Verdächtige Merkmale und Warnsignale:

  • Falsche oder gefälschte Angaben zu Unternehmenssitz und Registrierung

  • Versprechen hoher Renditen mit Kryptowährungen oder Finanzinstrumenten

  • Druckaufbau durch angebliche Berater oder „Finanzexperten“

  • Kommunikationsversuche über Messenger oder ungesicherte Kanäle

Anleger, die bereits Geld an Exivara24 überwiesen haben oder kontaktiert wurden, sollten umgehend:

  1. Zahlungen stoppen und keine weiteren Daten preisgeben,

  2. Beweise sichern (E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsnachweise),

  3. die Polizei oder Staatsanwaltschaft informieren,

  4. und sich rechtlich beraten lassen – insbesondere zu möglichen Rückforderungs- oder Schadensbegrenzungsmaßnahmen.

Weitere Informationen zu zugelassenen Anbietern können jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.

Fazit:
Die Warnung der BaFin zeigt erneut, wie professionell betrügerische Online-Plattformen inzwischen auftreten. Trotz offizieller Anmutung und vermeintlicher Unternehmensstrukturen handelt es sich häufig um reine Betrugsseiten, die gezielt Privatanleger ins Visier nehmen. Wer Zweifel an der Seriosität eines Anbieters hat, sollte stets die Zulassung bei der BaFin prüfen – bevor Geld investiert wird.

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