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FINMA warnt vor WAHLKREDIT / wahlkredit.ch – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat am 28. Oktober 2025 eine Warnung zu WAHLKREDIT und der Website www.wahlkredit.ch veröffentlicht. Das Unternehmen tritt demnach mit einem Sitz an der Aschenstrasse 33, 8102 Zürich, auf, verfügt jedoch über keinen Eintrag im Handelsregister.

Die FINMA weist darauf hin, dass WAHLKREDIT nicht über eine Bewilligung verfügt, um in der Schweiz Finanzdienstleistungen oder Kreditgeschäfte anzubieten. Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der FINMA. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher größte Vorsicht walten lassen, wenn sie über diese Website kontaktiert werden oder Kreditangebote von WAHLKREDIT erhalten.

In vielen ähnlichen Fällen handelt es sich um unerlaubte oder betrügerische Finanzangebote, bei denen falsche Angaben gemacht oder legitime Unternehmensdaten missbraucht werden, um das Vertrauen potenzieller Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Häufig wird eine schnelle Kreditvergabe ohne Bonitätsprüfung versprochen – verbunden mit der Aufforderung, Vorauszahlungen oder Gebühren zu leisten. Diese Gelder verschwinden in der Regel, ohne dass der versprochene Kredit jemals ausbezahlt wird.

Die FINMA empfiehlt, bei Online-Kreditanbietern immer zu prüfen:

  • ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist,

  • ob es über eine FINMA-Bewilligung verfügt,

  • und ob die Kontaktdaten (Telefon, Adresse, E-Mail) plausibel und überprüfbar sind.

Verbraucher, die bereits mit WAHLKREDIT oder über wahlkredit.ch in Kontakt standen, sollten keine weiteren Zahlungen leisten und sich umgehend an ihre Hausbank und die Polizei wenden. Es wird außerdem empfohlen, Belege und Kommunikationsverläufe zu sichern, um sie gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen.

Mit der Aufnahme in ihre Warnliste will die FINMA Anleger und Kreditinteressierte vor möglichen Betrugsrisiken schützen.

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