Dark Mode Light Mode
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister warnt: „Schlaglöcher werden zur neuen Normalität“
BaFin-Warnung wegen Identitätsmissbrauch: Website family-office-management(.)com nutzt falsche Unternehmensangaben für angebliche Festgeldangebote
FINMA warnt vor WAHLKREDIT / wahlkredit.ch – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

BaFin-Warnung wegen Identitätsmissbrauch: Website family-office-management(.)com nutzt falsche Unternehmensangaben für angebliche Festgeldangebote

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eindringliche Warnung vor den Angeboten auf der Website family-office-management(.)com ausgesprochen. Auf der Seite werden angebliche Festgeldangebote und Finanzdienstleistungen unter dem Namen der FAM Family Office and Asset Management GmbH beworben. Nach den Erkenntnissen der Aufsicht besteht der Verdacht unerlaubter Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, die ohne behördliche Genehmigung erbracht werden.

Besonders brisant: Die auf der Website verwendeten Angaben beziehen sich nicht auf das echte Unternehmen, sondern auf eine missbräuchliche Nutzung seiner Identität. Die tatsächliche 3K Investment Office GmbH (vormals FAM Family Office and Asset Management GmbH) mit Sitz in München hat keinerlei Verbindung zu der betrügerischen Plattform family-office-management(.)com und distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen dort beworbenen Aktivitäten. Damit liegt ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch vor.

Bereits am 26. September 2025 hatte die BaFin in einem ähnlichen Zusammenhang gewarnt. Damals nutzten unbekannte Täter die Unternehmensdaten der FAM Family Office and Asset Management GmbH sowie die Website fam-asset-muenchen(.)de, um Anlegern vermeintlich attraktive Festgeldanlagen anzubieten. Diese Angebote waren jedoch nicht von der echten Gesellschaft autorisiert, sondern dienten offenbar dem Zweck, Anleger zur Herausgabe persönlicher Daten oder zur Überweisung von Geldern zu bewegen.

Die BaFin betont, dass nur Anbieter mit einer gültigen Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte in Deutschland anbieten dürfen. Anleger sollten daher immer prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich im BaFin-Unternehmensregister gelistet ist, bevor sie Geld anlegen oder Verträge abschließen.

Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 KWG. Dieser Paragraf erlaubt es der BaFin, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn unerlaubte Finanzgeschäfte oder Missbrauch von Unternehmensdaten vermutet werden.

Hinweis für Anleger:
Wer über die Website family-office-management(.)com kontaktiert wurde oder bereits Zahlungen geleistet hat, sollte keine weiteren Transaktionen durchführen und sich umgehend an seine Hausbank sowie die Polizei wenden. Darüber hinaus kann eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Die BaFin selbst nimmt keine Gelder entgegen und betreibt auch keine Festgeldvermittlung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister warnt: „Schlaglöcher werden zur neuen Normalität“

Next Post

FINMA warnt vor WAHLKREDIT / wahlkredit.ch – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen