Nach dem massiven Facebook-Datenleck von 2021 bekommen Millionen Nutzerinnen und Nutzer nun die Chance auf Entschädigung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eingereicht. Ziel ist es, den Weg zu Schadenersatz zu öffnen – und damit ein deutliches Zeichen für besseren Datenschutz im Internet zu setzen.
Millionen Datensätze im Netz – darunter Telefonnummern und Wohnorte
Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Profilen öffentlich, darunter Namen, Wohnorte und Telefonnummern. Auch rund sechs Millionen Deutsche waren betroffen. Die Datensätze kursierten monatelang im sogenannten Darknet, wo sie für Spam, Betrugsversuche und Identitätsdiebstahl genutzt werden konnten.
Der Grund: Über die Facebook-Suchfunktion ließen sich Telefonnummern bestimmten Profilen zuordnen – eine Sicherheitslücke, die Meta damals nur zögerlich schloss. Die Folge: unzählige Nutzer erhielten plötzlich Anrufe von Unbekannten oder Betrügern, viele berichteten von Identitätsmissbrauch.
Verbraucherschützer klagen gegen Meta
Mit einer Musterfeststellungsklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg wollen die Verbraucherschützer nun feststellen lassen, dass Meta Datenschutzpflichten verletzt hat. Sollte das Gericht diese Auffassung bestätigen, könnten sich Betroffene anschließend individuell entschädigen lassen – ähnlich wie im VW-Dieselskandal.
Der vzbv wirft Meta vor, „die Sicherheit personenbezogener Daten grob vernachlässigt“ zu haben. Das Unternehmen habe es versäumt, Nutzerinformationen ausreichend zu schützen und transparent über Risiken zu informieren.
Entschädigung: Bis zu 600 Euro möglich
Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass schon der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen Anspruch auf Schadenersatz begründen kann – auch dann, wenn kein direkter Missbrauch nachweisbar ist.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sind Zahlungen zwischen 100 und 600 Euro realistisch. In besonders schweren Fällen, etwa bei massiver Belästigung oder psychischer Belastung, könnten auch höhere Summen zugesprochen werden.
Wer mitmachen kann
Teilnehmen können alle Facebook-Nutzer, die
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zwischen Januar 2018 und September 2019 ein privates Konto hatten,
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und dort ihre Telefonnummer hinterlegt haben.
Die Anmeldung erfolgt über das Bundesamt für Justiz. Bereits über 14.000 Personen haben sich registriert. Die Teilnahme ist kostenlos und noch bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich.
Ein Anspruch auf Entschädigung entsteht zwar erst nach Abschluss des Verfahrens, doch wer sich jetzt einträgt, sichert seine Rechte.
Ein Signal für den Datenschutz
Wie das Hamburger Gericht entscheiden wird, ist noch offen. Doch schon jetzt gilt die Klage als Präzedenzfall für den digitalen Verbraucherschutz. Sollte der vzbv Erfolg haben, könnten Millionen Nutzer weltweit Schadensersatz fordern – und Internetkonzerne künftig stärker in die Pflicht genommen werden.
„Das Verfahren ist ein wichtiger Schritt, um Tech-Giganten klarzumachen: Datenschutz ist kein optionales Extra“, heißt es vom vzbv.
Für viele Betroffene könnte die Klage also nicht nur Geld bedeuten – sondern auch ein Stück Gerechtigkeit im Netz.