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Sicherungsanordnung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thömen Spedition GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 152/25 – Amtsgericht Delmenhorst

Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 14. Oktober 2025 angeordnet,
dass die in der Anlage 1 (Liste Anlage 1) zu diesem Beschluss aufgeführten Gegenstände,
die im Falle der Eröffnung des Verfahrens gemäß § 166 InsO zur Insolvenzmasse gehören würden oder deren Aussonderung durch Gläubiger verlangt werden könnte,
nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.

Diese Gegenstände dürfen zur Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin, der Thömen Spedition GmbH & Co. KG,
eingesetzt werden, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst – Insolvenzgericht – 14. Oktober 2025

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