Der Möbelkonzern Ikea ist wegen unzulässiger Videoüberwachung in seiner Filiale am Wiener Westbahnhof zu einer Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro verurteilt worden. Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte, hatte das Unternehmen Kameras eingesetzt, die sowohl Passanten vor dem Gebäude als auch Kundinnen und Kunden beim Bezahlen filmten – einschließlich der Eingabe ihrer PIN-Codes.
Der Fall geht auf eine anonyme Anzeige aus dem Jahr 2022 zurück. Daraufhin leitete die österreichische Datenschutzbehörde Ermittlungen ein, die zu einem der größten Datenschutzverfahren gegen ein Einzelhandelsunternehmen in Österreich führten.
Die Ermittlungen ergaben, dass neun Kameras im Einsatz waren, bei denen insgesamt 30 Verstöße gegen Datenschutzvorschriften festgestellt wurden. Besonders gravierend war der Vorwurf, dass eine Kamera den Kassenbereich so erfasste, dass Kunden bei der Eingabe ihrer PIN-Nummern gefilmt wurden. Die Aufnahmen seien bis zu 72 Stunden gespeichert worden – ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.
Darüber hinaus hätten mehrere Kameras Blickwinkel gehabt, die weit über den zulässigen Überwachungsbereich hinausgingen. Sie filmten unter anderem öffentliche Gehwege, auf denen Passanten zu sehen waren. Ikea begründete den Einsatz teils mit der Kontrolle von Schneeräumarbeiten, was das Gericht als nicht erforderlich und damit unzulässig bewertete.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 28 der 30 festgestellten Verstöße und bezeichnete das Verhalten des Konzerns als „grob fahrlässig“. Der Versuch von Ikea, die Verantwortung auf einen ehemaligen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma abzuwälzen, scheiterte: Laut Urteil war dieser technisch gar nicht in der Lage, die sogenannten Maskierungen – also die digitalen Verpixelungen unbeteiligter Personen – zu entfernen.
Hinzu kam, dass der Konzern keine sofortigen Gegenmaßnahmen ergriff, um die Datenschutzverstöße zu beenden oder die unzulässigen Aufnahmen zu löschen. Diese Untätigkeit wertete das Gericht als weiteren Verstoß.
Neben der Strafe von 1,5 Millionen Euro muss Ikea auch Verfahrenskosten in Höhe von 150.000 Euro tragen.
Ein Sprecher des Unternehmens teilte auf Anfrage mit, Ikea nehme den Datenschutz „sehr ernst“ und werde die Entscheidung „gründlich prüfen“. Gleichzeitig wolle man künftig sicherstellen, dass alle Überwachungssysteme den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Für Datenschutzexperten ist das Urteil ein deutliches Signal: „Diese Entscheidung zeigt, dass auch große Konzerne nicht über dem Gesetz stehen“, sagte ein Vertreter der österreichischen Datenschutzgesellschaft. „Videoüberwachung darf nie grenzenlos eingesetzt werden – schon gar nicht, wenn dabei sensible Daten wie PIN-Eingaben erfasst werden.“
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Auch in anderen europäischen Ländern werden derzeit ähnliche Verfahren gegen Unternehmen geführt, die ihre Kunden oder Beschäftigten unangemessen per Kamera überwachen.