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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ESW Witt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3603 IN 6699/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10. Oktober 2025 im Verfahren 3603 IN 6699/25 über das Vermögen der ESW Witt GmbH, Leopoldstraße 17, 12621 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft, die beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 142828 eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Kacper Groehl vertreten.

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner (Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Mit dem Beschluss untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.
Zudem sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, die Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Sonderkonto einzurichten. Darüber hinaus ist sie berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, eine mögliche Vermögensverschlechterung der Schuldnerin zu verhindern und festzustellen, ob das verbleibende Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Amtsgericht Charlottenburg – 10. Oktober 2025

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