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Neon Bridges GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3603 IN 4457/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 3603 IN 4457/25 den Antrag der Neon Bridges GmbH, mit Sitz in der Köpenicker Straße 40–41, 10179 Berlin, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, die beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 200682 geführt wird, war im Bereich Informationstechnologie tätig und wurde durch ihren Geschäftsführer Aleksandar Stojanovic vertreten.

Mit dem Beschluss stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit ist eine geordnete Abwicklung des Unternehmens im Rahmen der Insolvenzordnung nicht möglich. Der Antrag wurde daher gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Die Entscheidung bedeutet faktisch das wirtschaftliche Aus der Neon Bridges GmbH. Gläubiger gehen leer aus, da keine Insolvenzmasse vorhanden ist, um bestehende Forderungen zu bedienen.

Amtsgericht Charlottenburg – 24. September 2025

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