Aktenzeichen: 810 IN 800/24 T – Amtsgericht Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 10. Oktober 2025 im Verfahren 810 IN 800/24 T den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TMA Technology Management AG, mit Sitz in der Mailänder Straße 5, 60598 Frankfurt am Main, mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 120425, wurde durch ihren Vorstand Karl Heinz Schulz vertreten.
Mit seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen der Aktiengesellschaft jedoch nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Entsprechend wurde der Antrag gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.
Damit gilt die TMA Technology Management AG als faktisch zahlungsunfähig, ohne dass ein geregeltes Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung den Verlust der Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Verfahrens geltend zu machen.
Amtsgericht Frankfurt am Main – 10. Oktober 2025