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Insolvenzverfahren der Schmalz Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH: Antrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 d IN 253/25 – Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat am 8. Oktober 2025 im Verfahren 3 d IN 253/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schmalz Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, An der Fohlenweide 27 in 67112 Mutterstadt, mangels Masse abgewiesen.

Vertreten wurde die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Eduard Schmalz aus Neuhofen. Zur Aufklärung der Vermögenslage hatte das Gericht die Rechtsanwältin Stefanie Kaufmann aus Frankenthal als Sachverständige beauftragt.

In ihrem Gutachten vom 1. Oktober 2025 stellte die Sachverständige fest, dass die Schuldnerin sowohl zahlungsunfähig (§ 17 InsO) als auch überschuldet (§ 19 InsO) ist. Das Unternehmen verfüge jedoch über kein verwertbares Vermögen, das zur Deckung der Verfahrenskosten ausreiche. Die Aktiva belaufen sich laut Gericht auf lediglich einen Euro, während die Verbindlichkeiten rund 457.000 Euro betragen.

Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens in Höhe von etwa 4.665 Euro seien nicht gedeckt, weshalb das Gericht der Empfehlung der Sachverständigen folgte und den Antrag auf Grundlage des § 26 Abs. 1 InsO ablehnte.

Darüber hinaus ordnete das Amtsgericht die Eintragung der Schuldnerin in das zentrale Schuldnerverzeichnis an (§ 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO). Die bereits im Juni 2025 erlassenen Nebenmaßnahmen wurden aufgehoben.

Mit der Entscheidung gilt die Gesellschaft rechtlich als zahlungsunfähig und überschuldet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie keine Aussicht auf Rückzahlung ihrer Forderungen haben.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wurde auf 500 Euro festgesetzt.

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Insolvenzgericht – 8. Oktober 2025

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