Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor einer ganzen Reihe betrügerischer Online-Plattformen ausgesprochen, die ohne behördliche Genehmigung Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Auffällig sei, dass alle Seiten mit demselben einleitenden Werbeslogan beginnen:
„Das Warten hat ein Ende – [Name der Plattform] IST OFFIZIELL STARTBEREIT!“
Hinter dieser Formulierung verberge sich jedoch kein offizielles Finanzangebot, sondern eine täuschend echt gestaltete Betrugsmasche.
Keine Verbindung zur Bundesregierung
Laut BaFin behaupten die Betreiber wahrheitswidrig, ihre Projekte stünden in Verbindung mit der Bundesregierung oder gar mit Bundesminister Lars Klingbeil. Diese Angaben seien frei erfunden. Weder die Bundesregierung noch die BaFin selbst haben irgendeine Verbindung zu den genannten Websites oder deren Betreibern.
Zudem fehlt auf sämtlichen Seiten ein rechtsgültiges Impressum, was ein klassisches Warnsignal für unseriöse Internetangebote ist. Die Aufsicht betont ausdrücklich, dass die Betreiber nicht von der BaFin beaufsichtigt werden und keinerlei Erlaubnis besitzen, Finanzgeschäfte in Deutschland anzubieten.
Betroffene Websites – identischer Aufbau, unterschiedliche Namen
Nach Erkenntnissen der BaFin handelt es sich um eine Plattformreihe mit nahezu identischem Aufbau, die lediglich unterschiedliche Domainnamen nutzt. Unter anderem wurden folgende Adressen identifiziert:
bundvestia(.net / .org)
limatexo(.com / .org)
meravexo(.com / .net / .org)
miranexo(.com / .net / .org)
miratixo(.com / .net / .org)
plenorixa(.com / .net / .org)
seloriva(.com / .net / .org)
valeristo(.com / .net / .org)
valerixo(.com / .net / .org)
veratixo360(.com / .net / .org / .top)
zenortix(.com / .net)
Die BaFin warnt, dass auch weitere Domains mit ähnlichen Namensbestandteilen im Umlauf sein könnten. Diese Struktur deutet auf ein systematisch organisiertes Netzwerk betrügerischer Websites hin.
Illegale Finanzdienstleistungen
Die Aufsicht erinnert daran, dass in Deutschland jede Form von Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistung einer Erlaubnis durch die BaFin bedarf. Anbieter ohne Lizenz handeln illegal und setzen Anleger einem erheblichen Risiko aus.
Kunden sollten daher stets überprüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist. Diese Information ist in der BaFin-Unternehmensdatenbank öffentlich abrufbar.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die aktuelle Warnmeldung basiert auf
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und
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§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Beide Paragraphen erlauben der BaFin, öffentlich vor unerlaubten Finanzaktivitäten zu warnen, um Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig vor Verlusten zu schützen.
Fazit: Wachsamkeit ist entscheidend
Die BaFin ruft Anlegerinnen und Anleger dazu auf, größte Vorsicht walten zu lassen, wenn Online-Plattformen mit hohen Renditen, Regierungsbezug oder „offiziellen“ Projekten werben. Die Verwendung staatlicher Begriffe und professionell wirkender Webseiten sei ein gängiges Mittel, um Vertrauen zu erschleichen.
Wer auf den genannten Seiten bereits Geld investiert hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und umgehend rechtlichen Rat einholen. Auch eine Anzeige bei der Polizei ist ratsam.
Die BaFin betont abschließend:
„Offizielle Finanzangebote der Bundesregierung gibt es nicht – wer mit solchen Versprechen wirbt, verfolgt andere Ziele.“