Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website zentrumkrypto(.)de ausgesprochen. Nach den Erkenntnissen der Behörde bietet die angeblich in Hamburg ansässige Zentrum Krypto GmbH dort ohne behördliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Auf der Plattform wird eine breite Palette von Leistungen beworben – darunter die „Wiederherstellung“ verlorener Kryptowerte, deren Auszahlung auf Wallets oder Bankkonten sowie der Kauf und die Verwaltung von Kryptowährungen. Solche Tätigkeiten sind nach deutschem Recht klar erlaubnispflichtig, wenn sie gewerblich angeboten werden.
Kein registriertes Unternehmen – keine Erlaubnis der BaFin
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zentrum Krypto GmbH weder eine Zulassung noch eine Beaufsichtigung durch die Behörde besitzt. Auch die angegebene Geschäftsadresse in Hamburg kann nicht bestätigt werden. Hinweise deuten darauf hin, dass es sich bei den Betreibern nicht um ein in Deutschland registriertes Unternehmen handelt.
Kundinnen und Kunden sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen. Angebote, die eine Wiederherstellung oder Rückholung verlorener Kryptowährungen versprechen, sind häufig Teil komplexer Betrugsstrategien, bei denen Geschädigte noch einmal Geld verlieren sollen – oft unter dem Vorwand von Bearbeitungsgebühren oder „Freischaltkosten“.
BaFin: Kryptodienstleistungen nur mit Genehmigung erlaubt
Nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) dürfen Kauf, Verwaltung oder Verwahrung von Kryptowerten in Deutschland nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin erfolgen. Unternehmen, die diese Vorschriften missachten, handeln illegal und riskieren sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.
Verbraucher können jederzeit in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige Lizenz verfügt.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die aktuelle BaFin-Meldung basiert auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Diese Vorschrift erlaubt der Finanzaufsicht, öffentlich vor nicht genehmigten Krypto-Angeboten zu warnen, um Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig vor finanziellen Verlusten zu schützen.
Fazit: Vorsicht vor falschen Versprechen zur „Krypto-Wiederherstellung“
Das vermeintliche Angebot der „Zentrum Krypto GmbH“ ist ein Beispiel für eine neue Form des Krypto-Betrugs, die gezielt Menschen anspricht, die bereits Verluste mit Kryptowährungen erlitten haben. Durch das Versprechen, verlorene Coins „zurückzuholen“, sollen sie zu weiteren Zahlungen verleitet werden.
Die BaFin mahnt deshalb zur Vorsicht:
„Vertrauen Sie nur zugelassenen Anbietern – wer ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, handelt illegal und gefährdet Ihr Geld.“
Anleger, die bereits mit der Website zentrumkrypto(.)de in Kontakt standen, sollten keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Kommunikation abbrechen und den Fall bei der Polizei oder Verbraucherzentrale melden.