Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eine Warnung vor einer Reihe betrügerischer Krypto-Websites ausgesprochen. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bieten die Betreiber auf mehreren nahezu identischen Internetseiten unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen an – ohne jede Genehmigung und außerhalb der gesetzlichen Aufsicht.
Auffällig ist die einheitliche Aufmachung dieser Seiten: Alle beginnen mit dem Werbesatz
„Erleben Sie automatisierte Krypto-Investitionen…“
und vermitteln so den Eindruck einer innovativen, professionellen Handelsplattform. Tatsächlich aber steckt hinter den Angeboten kein reguliertes Finanzunternehmen, sondern ein mutmaßlich betrügerisches Netzwerk, das gezielt unerfahrene Anleger ins Visier nimmt.
Fehlendes Impressum und keine Aufsicht durch die BaFin
Wie die Behörde mitteilt, fehlt auf sämtlichen Seiten ein rechtsgültiges Impressum – ein klassisches Warnsignal für unseriöse Anbieter. Die Betreiber der Seiten stehen nicht unter der Aufsicht der BaFin und besitzen keine Zulassung, in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen.
Bislang sind der Aufsicht folgende Websites bekannt geworden:
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neurotrade-ai(.)net
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traderx7(.)com
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truselleai(.)top
Nach Einschätzung der BaFin könnten diese Domains Teil einer größeren Plattformreihe sein, da sie sich im Aufbau und in den Formulierungen stark ähneln. Weitere Seiten mit vergleichbaren Namen und Designs könnten demnach bereits aktiv oder in Vorbereitung sein.
Warnung vor illegalen Krypto-Angeboten
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Form des Kryptohandels oder der Kryptoverwaltung in Deutschland eine behördliche Erlaubnis nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) erfordert. Wer ohne diese Genehmigung tätig ist, handelt illegal – und Anleger laufen Gefahr, ihr investiertes Geld vollständig zu verlieren.
Verbraucher sollten daher immer prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist. Diese Information lässt sich kostenlos in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der BaFin einsehen. Fehlende Lizenzangaben, ausländische Telefonnummern, unklare Kontaktadressen oder übertriebene Gewinnversprechen sind deutliche Warnzeichen.
Hintergründe der Warnung
Die offizielle Mitteilung der BaFin stützt sich auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), der der Aufsicht erlaubt, öffentlich vor unerlaubten Kryptogeschäften zu warnen. Mit dieser Maßnahme will die BaFin verhindern, dass Verbraucher Opfer von Krypto-Betrugssystemen werden, die mit aggressivem Online-Marketing oder falschen Versprechungen operieren.
Fazit: Wachsamkeit bei „automatisierten Krypto-Investitionen“
Der Name klingt modern, das Angebot wirkt professionell – doch hinter Begriffen wie „automatisiertes Krypto-Investment“ oder „KI-gesteuertes Trading“ verbergen sich häufig betrügerische Maschen, die mit dem Vertrauen und der Unwissenheit von Kleinanlegern spielen.
Die BaFin rät dringend dazu, keine Einzahlungen auf solche Plattformen vorzunehmen und bei Verdacht auf Betrug sofort die Polizei oder Verbraucherzentralen zu informieren.
Klarstellung der Aufsicht:
„Die genannten Anbieter sind nicht von der BaFin beaufsichtigt – wer hier investiert, handelt auf eigenes Risiko.“