Dark Mode Light Mode

Österreich verschärft Maßnahmen gegen Schulschwänzen – Geldstrafen sollen bis zu 1.000 Euro betragen

PublicDomainPictures (CC0), Pixabay

In Österreich will das Bildungsministerium künftig härter gegen Schulpflichtverletzungen vorgehen. Ein Gesetzesentwurf von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) sieht vor, dass Eltern, deren Kinder regelmäßig unentschuldigt fehlen, künftig mit deutlich höheren Geldstrafen rechnen müssen. Ab dem 1. September 2026 soll der Strafrahmen von derzeit 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1.000 Euro angehoben werden.

Der Entwurf, der sich derzeit in Begutachtung befindet, ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Schulabbrüchen und Bildungsferne. Neben den höheren Strafen sollen verpflichtende Begleitmaßnahmen bei Suspendierungen sowie Perspektivengespräche mit gefährdeten Schülerinnen und Schülern gesetzlich verankert werden. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu unterstützen, bevor sie den Kontakt zum Schulsystem verlieren.

Strafen sollen „harmonisiert“ werden

Laut Bildungsministerium soll die Anpassung der Geldbußen eine Harmonisierung mit jenen Strafen bewirken, die Eltern drohen, wenn sie sich weigern, an verpflichtenden Unterstützungsmaßnahmen teilzunehmen. In beiden Fällen sollen künftig Bußgelder von bis zu 1.000 Euro möglich sein.

„Es geht nicht darum, Familien zu bestrafen, sondern um das klare Signal, dass Bildung keine Option, sondern eine Verpflichtung ist“, betonte Wiederkehr. Schulbesuch sei ein Grundpfeiler der Chancengerechtigkeit. Wer regelmäßig fehle, riskiere langfristige Bildungsnachteile.

Vorgehensweise bleibt unverändert

Am Ablauf bei Schulpflichtverletzungen soll sich laut Ministerium nichts ändern. Zunächst liegt die Verantwortung bei Klassenvorstand und Lehrkräften, die gemeinsam mit Eltern und Schülern versuchen, eine Lösung zu finden. Kommt es zu wiederholtem oder längerem Fernbleiben, wird der Fall an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet. Diese kann dann eine Strafe verhängen.

Bleibt die Geldbuße uneinbringlich, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen ausgesprochen werden – auch das bleibt unverändert.

Kritik aus Sozialverbänden

Während Lehrervertreter den Schritt grundsätzlich begrüßen, sehen Sozialorganisationen und Kinderrechtsexperten die geplanten Strafverschärfungen kritisch. Höhere Geldbußen träfen vor allem sozial schwächere Familien, die oft ohnehin mit Mehrfachbelastungen konfrontiert seien.

Die Armutskonferenz und der Kinderhilfsverein SOS-Kinderdorf warnen davor, dass Strafen ohne begleitende Hilfsangebote kontraproduktiv wirken könnten. „In vielen Fällen steckt hinter Schulabsenzen kein Unwille, sondern Überforderung oder familiäre Krisen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Auch die Bundesschülervertretung (BSV) fordert, das Augenmerk stärker auf Prävention und Schulsozialarbeit zu legen. Notwendig seien mehr Schulpsychologinnen und -psychologen sowie niederschwellige Beratungsangebote, um den Ursachen von Fehlzeiten auf den Grund zu gehen.

Unterstützung aus dem Bildungsministerium

Das Bildungsministerium hält dagegen, dass die Strafen nur als letztes Mittel gedacht seien. Der Fokus liege weiterhin auf pädagogischen Lösungen, betonte Wiederkehr. Erst wenn Gespräche und Unterstützungsmaßnahmen erfolglos blieben, greife die Verwaltungsstrafe.

In Österreich gilt die Schulpflicht für neun Jahre, beginnend mit dem sechsten Lebensjahr. Laut Statistik Austria werden jedes Jahr mehrere tausend Fälle von Schulpflichtverletzungen gemeldet – Tendenz steigend. Besonders betroffen sind städtische Ballungsräume sowie Regionen mit hoher Armutsgefährdung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Gratis-Binden und Tampons an Schulen und Hochschulen: Österreich setzt Zeichen gegen Periodenarmut

Next Post

Widerstand gegen Abschaffung der Familienreservierung bei der Deutschen Bahn wächst