Nach dem schweren Schiffsunfall auf der Norderelbe im Januar muss sich seit Montag eine 48-jährige Schiffsführerin vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Der Frau werden Gefährdung des Schiffsverkehrs sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Bei dem Zusammenstoß ihrer HADAG-Hafenfähre „Övelgönne“ mit einem Schubverband waren 19 Passagiere verletzt worden – einige von ihnen schwer.
Nebel, schlechte Sicht und ein lauter Aufprall
Der Unfall ereignete sich an einem nebligen Januarmorgen gegen 6:40 Uhr, als die Fähre auf dem Weg zum Anleger Dockland war. Plötzlich kam es zu einem heftigen Zusammenstoß mit einem anderen Schiff. „Alles flog durch die Gegend, Menschen, Taschen, Kaffeebecher – wir haben wirklich Glück gehabt“, schilderte eine Passagierin am Montag vor Gericht die dramatischen Sekunden.
Ein 60-jähriger Fahrgast, der an dem Morgen auf dem Weg zur Arbeit war, wurde beim Aufprall durch den Fahrgastraum geschleudert und schwer verletzt. Er berichtete, er habe eine Woche im Krankenhaus gelegen, leide seitdem an Tinnitus und sei bis heute arbeitsunfähig. Weitere Passagiere erlitten Prellungen, Schnittwunden und Gehirnerschütterungen.
Staatsanwaltschaft: Radar nicht richtig genutzt
Laut Anklage soll die Schiffsführerin das Radar nicht ordnungsgemäß genutzt und die Fähre nicht rechtzeitig umgelenkt haben, obwohl sie mit dem Schubverband über Funk in Kontakt stand und dessen Position erkannt hatte. Der Vorwurf: mangelnde Aufmerksamkeit und Fehleinschätzung der Gefahrensituation.
Die Staatsanwältin betonte, die 48-Jährige hätte aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse besonders vorsichtig navigieren müssen. Nach bisherigem Ermittlungsstand sei der Unfall vermeidbar gewesen, wenn die Fahrweise an die Wetterbedingungen angepasst worden wäre.
Verteidigung kritisiert Betreiber HADAG
Die Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger nutzte den Prozessauftakt jedoch, um die Betriebspraxis der HADAG, des Hamburger Fährunternehmens, in Frage zu stellen. Bei derart dichter Nebellage hätte laut interner Sicherheitsrichtlinien mindestens eine zweite Person an Bord sein müssen, um Radar und Navigation zu überwachen.
„Meine Mandantin war an diesem Morgen allein auf der Brücke, obwohl die Sicht stark eingeschränkt war. Die HADAG hat sie unterbesetzt in Fahrt geschickt“, erklärte der Anwalt. Damit trage auch der Betreiber eine erhebliche Mitverantwortung für den Unfall.
Gericht will Verantwortung klären
Das Gericht muss nun klären, ob die Schiffsführerin grob fahrlässig gehandelt hat oder ob betriebliche Versäumnisse des Fährunternehmens mitverantwortlich waren. Für die betroffenen Fahrgäste geht es dabei auch um Anerkennung und Entschädigung: Viele von ihnen leiden noch immer unter den Folgen des Unfalls.
Der Prozess soll in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. Ein Urteil könnte im November fallen.