Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 534/25 hat das Amtsgericht Aalen – Insolvenzgericht – am 7. Oktober 2025 um 11:45 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Weiß GmbH & Co. KG angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Bischof-Fischer-Straße 116, 73430 Aalen, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Weiß Verwaltungs GmbH, vertreten. Diese wiederum wird von den Geschäftsführern Jürgen Weiß und Nicole Weiß geleitet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRA 729072 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigte fungieren die Rechtsanwälte Lange Brendel Gaudernack aus Nördlingen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Erion Metoja, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und deren finanzielle Situation zu überwachen.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem wurde der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen; diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist berechtigt, Forderungen einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über eingehende Gelder zu verfügen.
Den Schuldnern der Gesellschaft – sogenannten Drittschuldnern – wurde verboten, Zahlungen an die Weiß GmbH & Co. KG zu leisten. Sie dürfen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zahlen. Gleichzeitig untersagte das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Metoja beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach der Insolvenzordnung vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Ihm wurde gestattet, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögenslage erforderlichen Informationen einzuholen.
Mit diesem Beschluss reagiert das Amtsgericht Aalen auf die wirtschaftliche Schieflage der Weiß GmbH & Co. KG und sichert das vorhandene Vermögen, um die Gläubigerinteressen zu schützen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Zwischenschritt vor einer möglichen Verfahrenseröffnung und schafft die Grundlage für eine geordnete Prüfung der Sanierungs- oder Abwicklungsoptionen des Unternehmens.