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Insolvenzantrag des Beschäftigungsagentur Berlin-Brandenburg e.V. mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3608 IN 3636/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 5. September 2025 entschieden, den Antrag des Beschäftigungsagentur Berlin-Brandenburg e.V. (BABB e.V.) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abzuweisen.

Der Verein, ehemals ansässig am Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, war im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer VR 24013 eingetragen. Vertreten wurde der Schuldner durch die Vorstände Friedrich Kleinhempel und Reiner Waldukat. Der Vereinszweck bestand in der Förderung sozial Bedürftiger und anderer gemeinnütziger Projekte im Bereich Beschäftigung und Integration.

Mit der Abweisung des Antrags stellte das Gericht fest, dass das verbliebene Vermögen des Vereins nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens kann damit nicht erfolgen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts markiert das formale Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit des BABB e.V., der über Jahre im Bereich sozialer Arbeitsförderung tätig war. Für Gläubiger bedeutet der Beschluss, dass keine Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um Forderungen zu bedienen.

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 5. September 2025 verdeutlicht die zunehmend schwierige Situation vieler gemeinnütziger Organisationen, die trotz sozialem Engagement wirtschaftlich unter Druck geraten und schließlich mangels ausreichender Mittel kein Insolvenzverfahren durchlaufen können.

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