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BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch im Namen von Candriam Europa – Gefälschte WhatsApp-Gruppen locken mit dubiosen Anlageversprechen

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer besonders perfiden Betrugsmasche, bei der der Name des renommierten Vermögensverwalters Candriam Europa rechtsmissbräuchlich verwendet wird. Über WhatsApp-Gruppen und Social-Media-Plattformen wie Instagram versuchen unbekannte Betreiber, unter dem Deckmantel eines vermeintlich professionellen Angebots Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis zu erbringen.

Konkret geben sich die Betrüger als Mitarbeiter der Candriam Europa aus und werben unter anderem mit den fiktiven Personen Marius Schnider und seiner „Assistentin“ Amelie Kaiser, die angeblich Finanzchats leiten. Der BaFin ist von der Existenz dieser Personen nichts bekannt. Ebenso besteht keine Verbindung zur Candriam-Zweigniederlassung Deutschland, zur Muttergesellschaft oder zu anderen Unternehmen der Candriam-Gruppe.

In den WhatsApp-Gruppen – etwa der angeblichen „B05 – Candriam Mitgliedsgruppe“ – erhalten Mitglieder angeblich exklusive Investmenttipps und Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen, die über eine App oder Onlineplattform gehandelt werden können. Teilweise wird sogar ein eigener Krypto-Token beworben, der angeblich vorbörslich erhältlich sei.

So funktioniert die Masche im Detail:

  1. Werbung über soziale Medien: Interessierte Nutzer werden mit Anzeigen auf Instagram oder Facebook angesprochen – etwa mit dem Versprechen kostenloser Börsentipps.
  2. Eintritt in die WhatsApp-Gruppe: Nach dem Erstkontakt werden die Nutzer in Gruppen eingeladen, die professionell moderiert erscheinen.
  3. Vertrauensaufbau durch vermeintliche Experten: Ein angeblicher Finanzprofi teilt regelmäßig Inhalte, unterstützt von einer „Assistentin“, die individuelle Betreuung anbietet.
  4. Seminare und „exklusive“ Empfehlungen: Über mehrere Wochen hinweg werden Seminare und Anlagetipps gegeben, die auf spezielle, angeblich gewinnbringende Investitionen hinführen.
  5. Marketing und Spielmechaniken: Die Gruppenmitglieder werden zu Check-ins, Gewinnspielen und Challenges aufgefordert – mit Belohnungen in Form von Krypto- oder Sachwerten.
  6. Eröffnung von Handelskonten: Es folgt die Aufforderung, sich bei einer App oder Plattform anzumelden, meist mit beschränktem Zugang – ein bewährter psychologischer Trick zur Vertrauensbildung.
  7. Einzahlungen und scheinbare Gewinne: Kleinere Testauszahlungen werden gestattet, um Vertrauen aufzubauen. Danach werden weitere Investitionen gefordert.
  8. Blockierte Auszahlungen und erhöhter Druck: Spätestens im weiteren Verlauf häufen sich Hürden bei Auszahlungen. Neue Einzahlungen werden aggressiv eingefordert.
  9. Wechselnde Plattformen und Adressen: Die Webseiten, Apps und Kontaktkanäle der Betreiber sind meist flüchtig und häufig wechselnd – ein typisches Merkmal organisierter Online-Betrugsnetzwerke.

Die BaFin warnt eindringlich:

Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsdiebstahl und unerlaubter Geschäftstätigkeit. Weder Candriam Europa noch eines ihrer konzernzugehörigen Unternehmen hat mit diesen Gruppen oder Angeboten irgendetwas zu tun.

Die BaFin betont: Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine Erlaubnis gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese liegt in dem hier geschilderten Fall nicht vor.

Was Sie tun sollten:

  • Nehmen Sie keine Angebote über WhatsApp oder Instagram ungeprüft an.
  • Prüfen Sie Anbieter stets über die Unternehmensdatenbank der BaFin.
  • Zahlen Sie kein Geld an Ihnen unbekannte Personen oder Plattformen.
  • Melden Sie verdächtige Gruppen oder Profile der BaFin und den Strafverfolgungsbehörden.

Weitere Informationen zur Erkennung unseriöser Anbieter finden Sie in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ sowie in der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“, die praktische Tipps zum Schutz vor betrügerischen Finanzangeboten liefert.

Die BaFin appelliert an alle Verbraucherinnen und Verbraucher: Lassen Sie sich nicht täuschen – ein professionell wirkender Online-Auftritt ersetzt keine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

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