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BaFin warnt vor möglichem Verstoß der BLOOH Solution Ltd. gegen Prospektpflicht – Öffentliches Aktienangebot ohne genehmigten Prospekt

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die BLOOH Solution Ltd. in Deutschland Aktien der eigenen Gesellschaft öffentlich anbietet, ohne den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierprospekt veröffentlicht zu haben. Anzeichen für eine zulässige Ausnahme von der Prospektpflicht liegen der BaFin nicht vor.

Verdacht auf Verstoß gegen EU-Prospektverordnung

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung ist für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Deutschland grundsätzlich ein von der BaFin vorab gebilligter Prospekt erforderlich. Dieser Prospekt muss wesentliche Angaben zu den Wertpapieren und dem Emittenten enthalten, um interessierten Anlegerinnen und Anlegern eine fundierte Investitionsentscheidung zu ermöglichen.

Im Fall der BLOOH Solution Ltd. ist kein solcher Prospekt bei der BaFin hinterlegt worden. Dies stellt, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift, einen Verstoß gegen die Prospektpflicht dar – eine Ordnungswidrigkeit, die mit erheblichen Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes sanktioniert werden kann. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch das Doppelte des erzielten wirtschaftlichen Vorteils als Geldstrafe verhängt werden.

Bedeutung eines gebilligten Prospekts

Ein von der BaFin gebilligter Prospekt stellt sicher, dass die enthaltenen Informationen vollständig, verständlich und widerspruchsfrei sind. Allerdings prüft die BaFin nicht die wirtschaftliche Substanz, Seriosität oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Detail. Für diese haften die Emittenten bzw. die Prospektverantwortlichen selbst gemäß §§ 9, 10 und 14 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG).

Warnung an Anleger

Die BaFin warnt Anlegerinnen und Anleger ausdrücklich davor, Wertpapiere ohne vorherige Einsicht in einen genehmigten Prospekt zu zeichnen oder zu erwerben. Eine seriöse Investition sollte stets auf Basis transparenter und gesetzeskonformer Informationsunterlagen erfolgen.

Ob ein gültiger Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, kann jederzeit in der öffentlichen Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ eingesehen werden.

Hinweis an Verbraucherinnen und Verbraucher

Sollten Sie Informationen oder Hinweise zu den Angeboten der BLOOH Solution Ltd. besitzen – etwa zu Kommunikationswegen, Vertragsunterlagen, Bankverbindungen oder digitalen Plattformen – bittet die BaFin um Kontaktaufnahme mit ihrer Hinweisgeberstelle. Solche Hinweise können dazu beitragen, Verbraucher vor möglichen Schäden zu bewahren und Verstöße effektiv zu verfolgen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnimmt (§ 4 Abs. 4 FinDAG) und daher keine Auskünfte über laufende Verfahren gegenüber Dritten erteilen darf.

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