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BaFin warnt vor GTF-Group – Unerlaubte Finanz-, Zahlungs- und Versicherungsgeschäfte über mehrere Websites

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblichen GTF-Group, die unter den Websites gtf-group.net/de, gtf-group.com/de und gtf-groupe.com/de auftritt. Nach den Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort ohne erforderliche Erlaubnis eine Vielzahl von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen, Zahlungsdiensten und Versicherungsgeschäften an.

Konkret umfasst das Angebot unter anderem Kreditvergabe, Investitionsmodelle, Debitkartenlösungen und Versicherungsleistungen. Die Betreiber geben sich als GTF-Group mit angeblichem Sitz in Berlin sowie Kopenhagen (Dänemark) aus. Tatsächlich handelt es sich jedoch um unbekannte Anbieter, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.

Die Durchführung solcher Tätigkeiten ohne entsprechende Zulassung stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes deutsches Finanzaufsichtsrecht dar. Die Warnung der BaFin stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) für unerlaubte Bankgeschäfte,
  • § 8 Abs. 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) für Zahlungsdienste,
  • § 308 Abs. 7 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für Versicherungsgeschäfte.

Besondere Vorsicht bei professionell wirkenden Websites

Die GTF-Group-Websites präsentieren sich optisch modern und professionell. Gerade solche Auftritte erwecken bei Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig den Eindruck eines seriösen Anbieters. Doch fehlende Transparenz, keine überprüfbare Unternehmensstruktur und das Fehlen einer Zulassung deuten auf ein hohes Risiko für potenzielle Kunden hin.

Die BaFin betont: Bankgeschäfte, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis angeboten werden. Vor jeder geschäftlichen Beziehung sollten sich Interessierte vergewissern, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist.

BaFin, BKA und LKA raten zur Vorsicht

In Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKA) ruft die BaFin Verbraucherinnen und Verbraucher zur äußersten Vorsicht bei Online-Angeboten auf – insbesondere dann, wenn mit attraktiven Konditionen, schnellen Auszahlungen oder außergewöhnlich hohen Renditen geworben wird.

Hilfreiche Informationen zur Erkennung betrügerischer Plattformen bietet die BaFin unter „Finanzbetrug erkennen“ sowie im Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“.

Von jeglichen Geschäftsbeziehungen mit den Betreibern der genannten Websites wird dringend abgeraten.

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