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BaFin warnt vor Betrugsangeboten zu angeblichen Klarna-Aktien durch „Patronus Consulting“

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger eindringlich vor dubiosen Angeboten der angeblichen Gesellschaft Patronus Consulting. Das Unternehmen tritt derzeit mit vermeintlichen Kaufangeboten für Aktien des schwedischen Zahlungsdienstleisters Klarna auf – ohne über die dafür notwendige behördliche Erlaubnis oder einen gültigen Wertpapierprospekt zu verfügen.

Nach Erkenntnissen der BaFin bietet Patronus Consulting unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland an. Weder liegt eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) vor, noch wurde ein nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) erforderlicher Prospekt gebilligt.

Täuschende Verkaufsgespräche und fingierte Aktienangebote

Besonders brisant: Die mutmaßlichen Betrüger kontaktieren potenzielle Anleger telefonisch über eine Schweizer Rufnummer und geben sich dabei als offizielle Vertreter von Patronus Consulting aus. Im Gespräch werben sie für den Erwerb angeblicher Vorzugsaktien im Vorfeld des Klarna-Börsengangs und drängen Interessenten dazu, Kaufaufträge über die E-Mail-Adresse info@patronus-consulting.net zu platzieren.

Tatsächlich handelt es sich um ein klassisches Anlagebetrugsschema: Anleger werden mit dem Versprechen auf exklusive Vorzugsaktien geködert, doch nach der Überweisung des Kaufbetrags werden keine Wertpapiere geliefert. In vielen Fällen existieren die angebotenen Aktien gar nicht, und die vermeintlichen Anbieter sind anschließend nicht mehr erreichbar.

Warnung der Aufsichtsbehörden: „Vorsicht bei Online-Anlageangeboten“

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und mehrere Landeskriminalämter mahnen Anleger, bei Online-Angeboten und unaufgeforderten Telefonanrufen größte Vorsicht walten zu lassen. Häufig nutzen Betrüger das Interesse an bekannten Unternehmen, um Seriosität vorzutäuschen und Anleger zu schnellen Investitionen zu bewegen.

Bevor Geld überwiesen oder persönliche Daten preisgegeben werden, sollten sich Interessierte gründlich informieren, ob das betreffende Unternehmen tatsächlich über eine Zulassung der BaFin verfügt und ob für die beworbenen Wertpapiere ein genehmigter Verkaufsprospekt vorliegt.

Kein genehmigter Prospekt für Klarna

Laut BaFin wurde für Klarna bislang kein Wertpapierverkaufsprospekt zur Billigung eingereicht. Damit existiert kein rechtmäßiges Angebot, über das deutsche Anleger derzeit Aktien des Unternehmens erwerben könnten.

Im Rahmen eines Prospektbilligungsverfahrens prüft die BaFin ausschließlich, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und inhaltlich verständlich und widerspruchsfrei ist. Eine inhaltliche Bewertung der Emittenten, deren Geschäftsmodell oder Seriosität erfolgt dagegen nicht.

So schützen sich Anleger

Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern, sich vor jedem Investment über folgende Punkte zu informieren:

  • Ist das Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank registriert und zugelassen?

  • Liegt für das angebotene Wertpapier ein genehmigter Verkaufsprospekt vor?

  • Handelt es sich um ein Angebot, das auf einer offiziellen Plattform oder durch ein bekanntes Institut erfolgt?

Zudem gilt: Cold Calls, also unerwünschte Werbeanrufe, sind grundsätzlich nicht seriös und häufig ein Hinweis auf Betrugsversuche.

Fazit

Die BaFin stellt klar: Patronus Consulting ist nicht befugt, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Anleger sollten daher keine Geschäfte über diese Gesellschaft abschließen. Der Fall reiht sich ein in eine zunehmende Zahl betrügerischer Angebote, die bekannte Markennamen wie Klarna, Tesla oder Spotify nutzen, um Vertrauen zu gewinnen und Investoren zu täuschen.

Wer den Verdacht hat, Opfer eines solchen Angebots geworden zu sein, sollte sich unverzüglich an die Polizei oder die BaFin wenden.

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