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Keine Asche auf dem Kaminsims – Hamburg lehnt liberaleres Bestattungsgesetz ab

PublicDomainPictures (CC0), Pixabay

Während Rheinland-Pfalz mit einem neuen Bestattungsgesetz bundesweit für Diskussionen sorgt, will Hamburg am bisherigen Kurs festhalten. Dort gilt weiterhin die strikte Friedhofspflicht – Verstorbene müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Asche eines Menschen zu Hause aufzubewahren oder zu Schmuck verarbeiten zu lassen, wie es das neue rheinland-pfälzische Gesetz erlaubt, ist in der Hansestadt nicht vorgesehen.

🪦 Friedhofspflicht in Hamburg bleibt bestehen

Nach dem Hamburger Bestattungsgesetz ist es untersagt, Verstorbene außerhalb eines Friedhofs beizusetzen. Auch das Verstreuen der Asche in der freien Natur oder im eigenen Garten ist nicht gestattet. Nur für Seebestattungen gilt eine Ausnahme: Sie dürfen stattfinden, wenn die Asche außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer, also mindestens drei Seemeilen (rund 5,5 Kilometer) von der Küste entfernt, dem Meer übergeben wird.

Damit bleibt Hamburg bei einer eher traditionellen Bestattungskultur – anders als Rheinland-Pfalz, wo seit Ende September 2025 auch Flussbestattungen auf Rhein, Mosel und Saar erlaubt sind. Angehörige können dort zudem die Asche zu Hause aufbewahren oder sie zu Gedenk- oder Schmuckstücken verarbeiten lassen.

💬 Unterschiedliche Perspektiven: Zwischen Freiheit und Erinnerung

Die Hamburger Bestatter sehen ein liberaleres Gesetz mit gemischten Gefühlen. Frank Kuhlmann von der Bestatter-Innung Hamburg betont zwar, dass neue Formen der Trauerbewältigung grundsätzlich respektiert werden sollten, warnt jedoch vor dem Verlust gemeinschaftlicher Gedenkorte:

„Was Menschen gut tut, ist generell nicht falsch. Aber es kann anderen überhaupt nicht gut tun, wenn es keinen Ort mehr gibt, an dem man seinen besten Freund besuchen kann – weil es kein Grab gibt.“

Denn ein Friedhof sei nicht nur Ort des Abschieds, sondern auch des Erinnerns und der Begegnung.

Auch Pastor Heiko Jahn von der Evangelisch-Lutherischen Melanchthon-Kirchengemeinde in Groß Flottbek plädiert für das Festhalten an traditionellen Orten des Gedenkens:

„Wir legen Wert darauf, dass es Orte gibt, die für alle Menschen zugänglich sind – nicht nur für die nächsten Angehörigen.“

Zugleich beobachtet Jahn, dass anonyme Beisetzungen – etwa auf Urnenfeldern oder in Friedwäldern – immer beliebter werden. Die Gesellschaft verändere sich, viele Menschen wollten keine aufwendige Grabpflege oder dauerhafte Verpflichtungen hinterlassen.

🌿 Hamburgs Umweltbehörde bleibt bei ihrer Linie

Für das Bestattungswesen ist in Hamburg die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zuständig. Dort sieht man keinen Anlass, das Gesetz nach rheinland-pfälzischem Vorbild zu lockern.

„Hamburg hat sein Bestattungsgesetz erst 2018 novelliert. Aus Sicht der Umweltbehörde haben sich die grundlegenden Rahmenbedingungen der Friedhofskultur in Hamburg seitdem nicht verändert“, teilte die Behörde auf Anfrage des NDR mit.

Eine neue Gesetzesänderung stehe daher nicht zur Debatte.

⚰️ Wandel der Bestattungskultur

Trotz der klaren Haltung der Stadt ist auch in Hamburg ein Wandel spürbar: Anonyme Bestattungen und Naturbestattungen werden zunehmend nachgefragt. Auf dem Ohlsdorfer Friedhof, einem der größten Parkfriedhöfe der Welt, entstehen inzwischen neue Flächen, die gleichzeitig Trauernde und Erholungssuchende ansprechen sollen.

Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt: Viele Menschen wünschen sich mehr Individualität und Selbstbestimmung im Umgang mit dem Tod. In Rheinland-Pfalz ist dies künftig durch schriftliche Festlegung zu Lebzeiten möglich – wer sich dort für eine bestimmte Form der Beisetzung entscheidet, muss dies rechtzeitig dokumentieren.

Hamburg hingegen setzt weiter auf Verlässlichkeit, Tradition und kollektive Trauerorte – und sieht darin auch künftig den richtigen Weg.

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