Ein Jahr nach dem aufsehenerregenden Vergewaltigungsprozess im französischen Avignon beginnt am kommenden Montag das Berufungsverfahren im Fall Gisele Pelicot. Der Fall hatte in Frankreich und darüber hinaus für Entsetzen gesorgt, da die heute 52-jährige Frau über Jahre hinweg von ihrem Ehemann betäubt, missbraucht und gefilmt worden war. Der Ehemann hatte die sexuellen Übergriffe auch anderen Männern ermöglicht, ohne das Wissen oder die Zustimmung seiner Frau.
51 Angeklagte – nur ein Täter legt Berufung ein
Im ursprünglichen Verfahren im Jahr 2024 standen 51 Männer vor Gericht, die zwischen 2011 und 2016 an den Taten beteiligt gewesen sein sollen. Die meisten von ihnen wurden wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Lediglich einer der Angeklagten, der 59-jährige Husamettin D., hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er will erneut seine Unschuld betonen und argumentiert, er habe geglaubt, dass es sich bei den Handlungen um ein einvernehmliches erotisches Rollenspiel gehandelt habe, bei dem sich die Frau lediglich „schlafend stellte“.
Das Opfer: Jahre der Gewalt und Manipulation
Gisele Pelicot hatte im ersten Verfahren ausgesagt, sie sei über Jahre hinweg von ihrem Ehemann systematisch unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden. Der Mann filmte die Übergriffe heimlich und teilte die Aufnahmen mit anderen Männern, die sich an den Taten beteiligten.
Die heute psychisch schwer traumatisierte Frau entdeckte die Videos zufällig auf dem Computer ihres Mannes – ein Fund, der den Fall ins Rollen brachte.
Der Ehemann wurde bereits im ersten Verfahren zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht wertete die Taten als besonders grausam und erniedrigend. Der Fall gilt als einer der größten und komplexesten Sexualverbrechen in der jüngeren französischen Justizgeschichte.
Zentrale Frage: Vorsatz oder Täuschung?
Im Berufungsprozess wird es nun insbesondere um die Frage gehen, ob der Berufungskläger wissentlich an einer Vergewaltigung teilnahm – oder tatsächlich davon ausging, die Frau sei freiwillig Teil eines Spiels. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Opferrolle eindeutig sei:
„Niemand kann ernsthaft annehmen, eine schlafende und regungslose Frau sei einverstanden“, sagte eine Vertreterin der Anklage im Vorfeld des Verfahrens.
Das Gericht wird auch die Videos erneut prüfen, um festzustellen, ob sich aus den Aufnahmen ein eindeutiger Täuschungsvorsatz oder klar erkennbare Gewaltmomente ergeben.
Symbol für ein gesellschaftliches Tabu
Der Fall Pelicot hat in Frankreich eine breite gesellschaftliche Debatte über Sexualgewalt, Einwilligung und Machtmissbrauch in Beziehungen ausgelöst. Frauenrechtsorganisationen fordern seitdem, dass der Begriff der Zustimmung („consentement“) im französischen Sexualstrafrecht noch klarer definiert und besser durchgesetzt wird.
Gisele Pelicot wird im Berufungsverfahren erneut vertreten sein – laut ihren Anwälten „nicht aus Rachsucht, sondern um die Wahrheit zu verteidigen“.
Ausblick
Der Berufungsprozess vor dem Berufungsgericht Nîmes wird voraussichtlich mehrere Tage dauern. Ein Urteil wird frühestens in der kommenden Woche erwartet.
Die Nebenklage hofft, dass das Berufungsgericht die bisherige Linie bestätigt – und damit ein deutliches Signal setzt, dass Unwissenheit über fehlende Zustimmung kein Entschuldigungsgrund sein kann.