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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Projekta VI GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 1504 IN 3298/25 hat das Amtsgericht München am 30. September 2025 einschneidende Maßnahmen gegen die Projekta VI GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Ottostraße 3, 80333 München, das im Handelsregister unter HRB 246659 geführt wird, steht unter der Geschäftsführung von Reinhold Ralph.

Zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft wurde der Schuldnerin um 14:23 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit ist es der GmbH untersagt, über ihre Vermögenswerte zu verfügen – einschließlich der Einziehung von Außenständen. Nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sind finanzielle Transaktionen noch möglich. Den Drittschuldnern, also Vertragspartnern mit offenen Forderungen, wurde gleichzeitig untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung des Insolvenzverwalters vorliegt.

Um 14:25 Uhr ordnete das Gericht zusätzlich die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann (Kanzlei Pohlmann Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München) bestellt. Ihm obliegt es, das vorhandene Vermögen zu sichern, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und die Weichen für eine mögliche Sanierung oder Abwicklung zu stellen.

Mit diesem Schritt reagiert das Gericht auf die akute Gefährdung der Vermögenslage der Projekta VI GmbH. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen – das mutmaßlich im Bereich Projektentwicklung und Immobilien tätig ist – eine Perspektive für die Fortführung seines Geschäftsbetriebs hat oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht.

Amtsgericht München – 30.09.2025

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