Die in Hildesheim installierten queeren Ampelpärchen dürfen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und damit eine Klage eines Ratsherrn abgewiesen. Dieser hatte die Umrüstung von insgesamt 14 Ampeln als rechtswidrig bezeichnet und auf deren Entfernung geklagt.
Hintergrund: Ein Zeichen für Vielfalt
Die Stadt Hildesheim hatte im vergangenen Jahr mehrere Fußgängerampeln umgestaltet. Anstelle der klassischen Männchen zeigen die Signalanlagen nun gleichgeschlechtliche Paare, die sich an den Händen halten – teils zwei Frauen, teils zwei Männer. Mit dieser Maßnahme wollte die Stadt ein sichtbares Zeichen für Toleranz und gesellschaftliche Vielfalt setzen. Unterstützt wurde die Idee damals von einer breiten politischen Mehrheit im Stadtrat, insbesondere vor dem Hintergrund, Hildesheim als weltoffene und inklusive Stadt zu präsentieren.
Der Kläger: Kritik an Rechtsgrundlage und Verkehrssicherheit
Ein Ratsherr reichte daraufhin Klage ein. Er argumentierte, dass die verwendeten Symbole nicht mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar seien. Ampeln müssten einheitlich gestaltet sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass die neuen Motive die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, etwa wenn Fußgänger die Signale nicht richtig verstünden. Darüber hinaus kritisierte der Kläger, die Stadt habe ihre Kompetenzen überschritten und Steuergeld für Symbolpolitik verschwendet.
Das Urteil: Eindeutige Erkennbarkeit gewährleistet
Das Verwaltungsgericht sah das anders. Nach Ansicht der Richter sei die eindeutige Erkennbarkeit der Signale weiterhin gewährleistet. Die queeren Ampelpärchen unterschieden sich zwar in der Form, erfüllten aber die gleiche Funktion wie die klassischen Symbole. Fußgänger könnten die Signalwirkung – Rot heißt stehen, Grün heißt gehen – klar erkennen. Damit sei die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Zudem stehe es der Stadt frei, im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums besondere Symbole einzusetzen, solange der gesetzliche Rahmen nicht verletzt werde.
Signalwirkung über Hildesheim hinaus
Die Entscheidung hat über Hildesheim hinaus Bedeutung. In mehreren deutschen Städten, etwa in Frankfurt am Main oder München, gibt es ähnliche Projekte mit alternativen Ampelmännchen – teils mit queeren Motiven, teils mit historischen Persönlichkeiten. Befürworter sehen darin ein sichtbares Bekenntnis zu Vielfalt und Gleichstellung, das im Alltag präsent ist. Kritiker hingegen sprechen von reiner Symbolpolitik, die Probleme wie Diskriminierung nicht löse.
Reaktionen auf das Urteil
Aus der Stadtverwaltung kam Zustimmung: Man sehe sich durch das Urteil bestätigt, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben. Auch Vertreter von LGBTQ+-Verbänden begrüßten die Entscheidung als „wichtiges Zeichen für gesellschaftliche Akzeptanz“. Der Kläger kündigte dagegen an, das Urteil juristisch zu prüfen und eine mögliche Berufung in Erwägung zu ziehen.
Fazit
Mit dem Urteil bleibt Hildesheim eine der wenigen Städte in Niedersachsen, in denen queere Ampelpärchen das Stadtbild prägen. Für die einen sind sie ein buntes Symbol für Offenheit und Vielfalt, für die anderen Ausdruck umstrittener Symbolpolitik. Das Gericht hat nun jedoch klargestellt: Rechtlich ist die Umrüstung nicht zu beanstanden – und die Ampelpärchen dürfen bleiben.