Opfer sexueller Gewalt sollen in Zukunft besseren Zugang zur Notfallverhütung haben: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die Kosten für die „Pille danach“ nach einer Vergewaltigung unabhängig vom Alter vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Anpassung an neue Rechtslage
Mit dieser Entscheidung setzt der G-BA eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung um. Bislang hatten nur Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Nun gilt diese Regelung für alle Betroffenen – ohne Altersbeschränkung.
In einer Mitteilung des G-BA heißt es:
„Es wird geregelt, dass die Kosten für diese nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva altersunabhängig durch die gesetzliche Krankenkasse zu tragen sind.“
Damit wird eine Lücke in der medizinischen Versorgung geschlossen, die in der Vergangenheit vielfach kritisiert worden war.
Bedeutung für Betroffene
Für Opfer einer Vergewaltigung bedeutet die Neuregelung eine niedrigere Hürde beim Zugang zu medizinischer Hilfe. Die Kosten für die „Pille danach“ liegen je nach Präparat zwischen 16 und 35 Euro. Gerade für erwachsene Betroffene, die bislang nicht von der Kostenübernahme profitierten, konnte dieser Betrag eine zusätzliche Belastung darstellen.
Medizinischer und gesellschaftlicher Kontext
Die „Pille danach“ verhindert eine ungewollte Schwangerschaft, wenn sie möglichst früh nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Je schneller die Einnahme erfolgt, desto höher ist die Wirksamkeit. Ärzte, Beratungsstellen und Frauenrechtsorganisationen hatten daher lange eine flächendeckende Kostenübernahme gefordert – nicht zuletzt, weil der Zugang nach einer Vergewaltigung ohnehin mit großem psychischem Druck verbunden ist.
Signalwirkung der Entscheidung
Die Neuregelung ist nicht nur eine medizinische, sondern auch eine gesellschaftliche Botschaft: Betroffene sexueller Gewalt sollen schnell, unbürokratisch und ohne zusätzliche finanzielle Sorgen die nötige Unterstützung erhalten.