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Rechtsanwältin Bontschev über die BaFin-Aufsichtsmitteilung zur ESG-Offenlegung

popmelon (CC0), Pixabay

Die BaFin hat sich dem No-Action-Letter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) angeschlossen und damit Aufschub für Institute bei der Umsetzung bestimmter ESG-Offenlegungspflichten gewährt. Was bedeutet das für Banken, Investoren und die Transparenz im Finanzmarkt? Darüber haben wir mit Rechtsanwältin Bontschev gesprochen.

Frage: Frau Bontschev, die BaFin stimmt dem No-Action-Letter der EBA ausdrücklich zu. Worum geht es dabei konkret?

Bontschev: Der Kernpunkt ist, dass bestimmte Offenlegungspflichten im Bereich ESG-Risiken – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – vorerst nicht durchgesetzt werden. Hintergrund ist, dass die bestehenden Regeln durch die Überarbeitung des sogenannten Disclosure ITS sowie das Omnibus-Paket ohnehin bald angepasst und teilweise vereinfacht werden. Damit will man vermeiden, dass Institute jetzt kurzfristig erhebliche Ressourcen aufwenden, um Pflichten umzusetzen, die in absehbarer Zeit möglicherweise wegfallen.

Frage: Welche Institute sind von dieser Entscheidung besonders betroffen?

Bontschev: Vor allem kleinere und mittlere Institute. Durch die Änderung von Artikel 449a der CRR III sind seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr nur große Institute verpflichtet, ESG-Risiken offenzulegen. Ohne den No-Action-Letter hätten gerade kleinere Banken einen sehr hohen Aufwand, um detaillierte ESG-Daten bereitzustellen – und das in einer Phase, in der die EU ohnehin Vereinfachungen plant. Für Großbanken bleibt die Pflicht zur Transparenz dagegen weitgehend bestehen.

Frage: Bedeutet das, dass Anlegerinnen und Anleger jetzt weniger Transparenz erwarten dürfen?

Bontschev: Kurzfristig ja. Es wird bis zum Inkrafttreten der neuen Standards einen Stillstand bei zusätzlichen ESG-Offenlegungen geben. Das heißt aber nicht, dass alle Informationen verschwinden. Viele größere Institute veröffentlichen freiwillig ESG-Daten, weil Investoren und Märkte diese Informationen einfordern. Für Anleger ist das eine Übergangsphase – langfristig soll die neue, proportional ausgestattete Offenlegungspflicht für mehr Klarheit sorgen, ohne kleinere Institute zu überlasten.

Frage: Welche Chancen und Risiken sehen Sie in diesem Vorgehen?

Bontschev: Die Chance besteht darin, Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Institute wissen jetzt, dass sie nicht kurzfristig Ressourcen in möglicherweise überflüssige Berichte stecken müssen. Das ist gerade für kleinere Banken wichtig. Das Risiko ist allerdings, dass ESG-Transparenz in dieser Übergangszeit verzögert wird. Anleger, die Wert auf nachhaltige Investments legen, müssen sich daher stärker auf freiwillige Angaben und unabhängige Ratings verlassen.

Frage: Was raten Sie Investoren in dieser Übergangsphase?

Bontschev: Anleger sollten sich nicht ausschließlich auf regulatorische Offenlegungspflichten verlassen, sondern verstärkt auf freiwillige Nachhaltigkeitsberichte, Unternehmenskommunikation und unabhängige ESG-Ratings achten. Wer gezielt in nachhaltige Finanzprodukte investieren möchte, muss in dieser Phase besonders genau prüfen. Der Markt bleibt dynamisch – aber die klare Perspektive ist, dass die neuen Regelungen für mehr Verlässlichkeit und Einheitlichkeit sorgen werden.

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