Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die MARES MEDIA SE in Deutschland Wertpapiere in Form von tokenisierten Genussrechten – den sogenannten „MARES“-Token – öffentlich anbietet, ohne das gesetzlich vorgeschriebene Wertpapier-Informationsblatt (WIB) vorzulegen. Hinweise auf eine Ausnahme von dieser Pflicht liegen der Behörde nicht vor.
Hintergrund: Strenge Informationspflichten beim Wertpapiervertrieb
Öffentliche Angebote von Wertpapieren sind in Deutschland streng reguliert. Grundsätzlich dürfen sie nur mit einem von der BaFin gebilligten Prospekt erfolgen. Für Angebote zwischen 1 Mio. und 8 Mio. Euro gilt zwar eine Ausnahme von der Prospektpflicht, doch greift in diesem Fall das WIB-Regime nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Auch für kleinere Emissionen zwischen 100.000 Euro und 1 Mio. Euro ist ein solches Informationsblatt verpflichtend.
Das Wertpapier-Informationsblatt muss vor Veröffentlichung von der BaFin gestattet werden. In diesem Verfahren prüft die Behörde allerdings nur, ob die gesetzlichen Mindestangaben vorhanden, verständlich und widerspruchsfrei sind – nicht jedoch, ob die Angaben inhaltlich korrekt sind oder ob es sich um ein seriöses Geschäftsmodell handelt.
Mögliche Rechtsverstöße und Konsequenzen
Ein öffentliches Angebot ohne ein gestattetes Informationsblatt stellt einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 WpPG dar. Anbieter und Emittenten haften dabei sowohl für die Nichtveröffentlichung als auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben (§§ 11, 15 WpPG).
Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 700.000 Euro geahndet werden.
Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die BaFin betont, dass Anlegerinnen und Anleger Investitionen nur dann tätigen sollten, wenn die vorgeschriebenen Informationsdokumente vorliegen. Diese Unterlagen sind ein zentrales Instrument, um die Risiken und Chancen eines Produkts einschätzen zu können. Ob für ein Wertpapier ein Prospekt oder ein gestattetes Informationsblatt bei der BaFin hinterlegt ist, lässt sich in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Einordnung
Der Fall unterstreicht, wie riskant Investitionen in tokenisierte Finanzprodukte sein können. Während sie oft als innovative Anlagemöglichkeit vermarktet werden, bestehen hohe Risiken für Verbraucher – insbesondere dann, wenn gesetzliche Transparenzpflichten nicht eingehalten werden.