Aktenzeichen: 67g IN 294/25 – Amtsgericht Hamburg
Am 22. September 2025 um 15:34 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der M Squared Lasers GmbH bedeutende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Deichstraße 1, 20459 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135854 geführt und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Graeme Peter Alexander Malcolm.
Die M Squared Lasers GmbH ist im Bereich der Erforschung, Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Lasern der nächsten Generation sowie photonischer Instrumente tätig – ein hochspezialisiertes Feld mit hohem Innovationsgrad, insbesondere in Wissenschaft, Industrie und Medizintechnik.
Angesichts des gestellten Insolvenzantrags hat das Gericht zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögensbestand der Schuldnerin die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg, bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überprüfen, das Vermögen zu sichern und alle weiteren insolvenzrechtlichen Maßnahmen einzuleiten.
Rechtliche Einschränkungen wurden wie folgt verfügt:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
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Den Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die M Squared Lasers GmbH zu leisten. Künftige Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
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Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Zwangsvollstreckungen, die gegen das Unternehmen laufen, wurden untersagt oder eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Mit dieser Entscheidung erhält die M Squared Lasers GmbH vorläufigen Schutz vor Zugriffen Dritter. Gleichzeitig wird ein geordneter Übergang in ein mögliches Insolvenzverfahren vorbereitet. Ziel ist es, die Unternehmenssubstanz – insbesondere das Know-how im Bereich Hochleistungslasertechnologie – zu bewahren und ggf. einer Fortführungsperspektive oder Investorenlösung zuzuführen.
Ob eine Sanierung im Raum steht oder eine Abwicklung der hochspezialisierten Gesellschaft erfolgen muss, wird sich in den kommenden Wochen im Zuge der weiteren insolvenzrechtlichen Prüfung durch den Verwalter zeigen.
Amtsgericht Hamburg, 22.09.2025