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FMA warnt vor Mulland Fraser: Keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Supermicha (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor dem Anbieter Mulland Fraser ausgesprochen. Das Unternehmen, das angeblich seinen Sitz in Tokio hat, bietet Wertpapiergeschäfte an, ist jedoch nicht berechtigt, diese in Österreich durchzuführen.

Details zur Warnung

Laut der FMA verfügt Mulland Fraser weder über die notwendige Konzession noch über die rechtliche Erlaubnis, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere betrifft dies die Portfolioverwaltung, bei der Kundenportfolios mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht verwaltet werden – ein Geschäftsfeld, das nach § 3 Abs 2 Z 2 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) einer behördlichen Genehmigung bedarf.

Die FMA betont, dass Mulland Fraser gegen diese gesetzlichen Vorgaben verstößt und daher keine Dienstleistungen im Bereich der Portfolioverwaltung anbieten darf. Die Warnung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018, der es der FMA ermöglicht, die Öffentlichkeit über unbefugte Anbieter zu informieren.

Kontaktinformationen des Anbieters

  • Webseite: www.mullandfraser.com
  • E-Mail: info@mullandfraser.com
  • Angeblicher Sitz: Tokio

Risiken für Anleger

Die FMA warnt eindringlich davor, mit Mulland Fraser Geschäfte abzuschließen. Anleger, die auf Angebote eines nicht konzessionierten Anbieters eingehen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Dazu gehören:

  • Verlust des investierten Kapitals: Ohne behördliche Aufsicht gibt es keine Garantie, dass das investierte Geld sicher ist.
  • Keine rechtliche Absicherung: Im Falle von Streitigkeiten oder Verlusten haben Anleger kaum rechtliche Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Gefahr von Betrug: Anbieter ohne Lizenz agieren oft in rechtlichen Grauzonen oder verfolgen betrügerische Absichten.

Was sollten Betroffene tun?

Die FMA rät dringend dazu, keine Geschäfte mit Mulland Fraser abzuschließen. Sollten Sie bereits Kontakt mit dem Anbieter gehabt oder Geld investiert haben, empfiehlt die FMA folgende Schritte:

  1. Kontakt abbrechen: Beenden Sie jegliche Kommunikation mit dem Anbieter.
  2. Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle Dokumente, E-Mails und Zahlungsnachweise, die mit dem Anbieter in Verbindung stehen.
  3. Behörden informieren: Melden Sie den Fall der FMA oder der Polizei, um weitere Schritte einzuleiten.
  4. Rechtlichen Beistand suchen: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Fazit: Vorsicht bei unbekannten Anbietern

Die Warnung der FMA zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Finanzgeschäften wachsam zu sein. Bevor Sie Geld investieren, sollten Sie immer prüfen, ob der Anbieter über die notwendigen Lizenzen verfügt. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Webseite der FMA.

Denken Sie daran: Seriöse Anbieter sind transparent, lizenziert und stehen unter behördlicher Aufsicht. Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.

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