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FINMA-Warnung: Market4s (market4s.com) ohne Bewilligung in der Schweiz tätig

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Warnung zum Anbieter Market4s / market4s.com herausgegeben. Das Unternehmen wirbt mit einer Geschäftsadresse am Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich, tritt aber ohne Handelsregistereintrag auf und verfügt über keine Bewilligung der FINMA für Bank- oder Finanzdienstleistungen in der Schweiz.

Damit ist klar: Market4s ist nicht berechtigt, in der Schweiz Finanz- oder Wertpapiergeschäfte anzubieten. Anlegerinnen und Anleger, die dennoch über diese Plattform investieren, tun dies ohne rechtlichen Schutz und laufen Gefahr, Opfer unseriöser Geschäftspraktiken zu werden.

Die FINMA warnt regelmäßig vor Unternehmen, die sich mit Schweizer Adressen Seriosität geben, tatsächlich jedoch weder beaufsichtigt noch registriert sind. Häufig handelt es sich um Anbieter, die im Internet mit vermeintlich lukrativen Handelsmöglichkeiten werben, aber keinerlei Transparenz über ihre Strukturen oder ihre Geschäftspraktiken bieten.

Was Anleger beachten sollten:

  • Prüfen Sie immer, ob ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

  • Kontrollieren Sie im FINMA-Register, ob eine Zulassung vorliegt.

  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Anbietern, die schnelle Gewinne, hohen Druck oder Boni für Einzahlungen versprechen.

  • Im Streitfall haben Sie gegenüber nicht zugelassenen Firmen kaum Chancen auf Rückzahlung Ihrer Gelder.

Die FINMA betont, dass Anlegerinnen und Anleger sich vor Abschluss von Geschäften mit Market4s genau informieren und im Zweifel Abstand nehmen sollten. Weitere Informationen zu bewilligten Finanzinstituten stellt die FINMA auf ihrer Website in der Unternehmensdatenbank zur Verfügung.

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