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BaFin-Warnung: Nordstern Kapitalmanagement GmbH Ltd.

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Nordstern Kapitalmanagement GmbH Ltd.. Nach Erkenntnissen der Aufsicht treten die Betreiber unter anderem über die Website nordfunding(.)com sowie über WhatsApp-Gruppen wie „WertPioniere 021“ oder „Marktimpulse VIP“ auf. Es besteht der Verdacht, dass dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Vorgehensweise über Messenger-Gruppen

In WhatsApp-Gruppen und Chats werden Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowerten ausgesprochen. Der typische Ablauf ähnelt bekannten Betrugsmustern:

  1. Anwerbung über Social Media: Mit Werbeanzeigen wird für kostenlose Tipps oder Börsenwissen geworben – oft unter Verwendung bekannter Expertennamen oder angeblicher Institute.

  2. Einladung in WhatsApp-Gruppen: Interessierte werden in geschlossene Gruppen gelockt, wo ein angeblicher Wirtschaftsexperte mit Unterstützung einer „Assistenz“ Wissen vermittelt und Empfehlungen ausspricht.

  3. Vertrauensaufbau: Über mehrere Wochen hinweg werden Seminare, Chats und vermeintlich lukrative Anlagemodelle vorgestellt.

  4. Angebliche Innovationen: Präsentation eines speziellen Investitionssystems oder sogar eines eigenen Krypto-Tokens, der vorbörslich erhältlich sein soll.

  5. Marketing-Aktionen: Mitglieder sollen an täglichen Check-ins oder Gewinnspielen teilnehmen, um angebliche Sach- oder Kryptowerte zu erhalten.

  6. Handelsplattformen und Apps: Anleger werden aufgefordert, sich bei externen Plattformen, Programmen oder Apps anzumelden, um die empfohlenen Produkte zu handeln – meist unter dem Vorwand limitierter Zugänge.

  7. Testphasen: Teilweise werden kleinere Testauszahlungen ermöglicht, um Vertrauen zu schaffen. Einzahlungen erfolgen über ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  8. Druckphase: Mit der Zeit wird der Druck auf Anleger erhöht, weitere Einzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig werden Auszahlungen erschwert oder blockiert.

  9. Wechselnde Erreichbarkeit: Die Webseiten der Plattformen ändern sich häufig oder verschwinden.

Rechtlicher Hinweis

In Deutschland gilt: Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen dürfen nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Anbieter handeln jedoch ohne diese Genehmigung.

Verbraucherinnen und Verbraucher können jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAAG)

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