Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der DigitalBanking. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website digitalbanking(.)com ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Erlaubnispflicht in Deutschland
In Deutschland dürfen solche Dienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne Genehmigung tätig sind.
Verbraucherinnen und Verbraucher können jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Unternehmen zugelassen ist.
Rechtsgrundlage
Die Warnung der BaFin stützt sich auf:
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§ 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAAG)