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Raskob GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Einzelermächtigung für Insolvenzverwalter ausgeweitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit dem Aktenzeichen 7a IN 75/25 hat das Amtsgericht Wittlich am 01. September 2025 eine wichtige Erweiterung der bisherigen Maßnahmen beschlossen. Die Raskob GmbH, ansässig in der Hetzhofer Straße 1, 54538 Kinderbeuern, steht bereits unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Tanja Schäfer-Raskob, wohnhaft in der Hauptstraße 9 in Kinderbeuern.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde nun eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Maßnahmen im Interesse der Insolvenzmasse eingeräumt. Diese Entscheidung ermöglicht es dem Verwalter, eigenständig und ohne vorherige Zustimmung des Gerichts bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Handlungen vorzunehmen, die notwendig sind, um die Insolvenzmasse zu sichern oder zu verwerten.

Diese zusätzliche Befugnis ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Verfahren eine operative Phase erreicht hat, in der zügiges Handeln zum Schutz der Vermögenswerte erforderlich ist. Die genaue Reichweite und Art der dem Insolvenzverwalter übertragenen Befugnisse kann aus dem vollständigen Beschluss entnommen werden, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich zur Einsicht bereitliegt.

Ob sich aus dieser Entwicklung eine Sanierungsperspektive für das Unternehmen ergibt oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht, bleibt nun abzuwarten. Fest steht jedoch: Die rechtlichen Weichen zur Sicherung der Gläubigerinteressen sind gestellt.

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