Die elektronische Fußfessel ist in Deutschland längst Realität – und sie wird immer häufiger eingesetzt. Aktuell werden bundesweit 129 Straftäter rund um die Uhr digital überwacht, wie das hessische Justizministerium dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bestätigte.
Die Verantwortung liegt bei der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen. Von dort aus wird per GPS registriert, ob sich ein Straftäter an Auflagen hält – beispielsweise bestimmte Orte nicht betritt oder sich Opfern nicht nähert. „Die Weisung zum Tragen einer Fußfessel wird zum überwiegenden Teil bei Sexualstraftaten angewandt“, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Schutz für Opfer von Gewalt
Besonders in Bundesländern wie Hessen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen kommt die Technik auch im Kontext häuslicher Gewalt zum Einsatz. Täter, die beispielsweise Kontaktverbote missachten oder eine Bedrohung darstellen, können so überwacht werden. Ziel ist es, den Opferschutz zu verbessern und im Ernstfall schnell eingreifen zu können.
Eingriff in die Freiheit – aber rechtlich zulässig
Kritiker sehen in der Fußfessel einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Befürworter betonen dagegen den präventiven Nutzen: Für viele Opfer bedeute sie mehr Sicherheit und ein Stück Normalität im Alltag. Die Entscheidung über den Einsatz fällt jeweils ein Gericht, das prüft, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Blick in die Zukunft
Mit einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der vorsieht, dass Familiengerichte bei häuslicher Gewalt die elektronische Überwachung anordnen können, könnte der Einsatz künftig sogar ausgeweitet werden. Ziel ist es, mögliche schwere Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten frühzeitig zu verhindern.