Aktenzeichen: 43 IN 769/25 – Amtsgericht Bielefeld
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Weki Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG,
Am Räher 10, 32278 Kirchlengern,
(HRA 7677, Amtsgericht Bad Oeynhausen),
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jürgen Weber Immobilien-Verwaltungs GmbH (HRB 7676), diese vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Weber,
wurde am 20.08.2025 um 13:41 Uhr folgende Anordnung getroffen:
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Thomas Bagh
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Anordnung gemäß §§ 21, 22 InsO:
-
Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, weiterhin an diese zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Verwaltungsmaßnahmen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Sicherung und Verwaltung des schuldnerischen Vermögens ermächtigt, insbesondere zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen.
Amtsgericht Bielefeld, 20.08.2025
Aktenzeichen: 43 IN 769/25