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Weki Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 769/25 – Amtsgericht Bielefeld

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Weki Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG,
Am Räher 10, 32278 Kirchlengern,
(HRA 7677, Amtsgericht Bad Oeynhausen),
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jürgen Weber Immobilien-Verwaltungs GmbH (HRB 7676), diese vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Weber,
wurde am 20.08.2025 um 13:41 Uhr folgende Anordnung getroffen:

Vorläufiger Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Thomas Bagh
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen

Anordnung gemäß §§ 21, 22 InsO:

  • Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, weiterhin an diese zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Verwaltungsmaßnahmen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Sicherung und Verwaltung des schuldnerischen Vermögens ermächtigt, insbesondere zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen.

Amtsgericht Bielefeld, 20.08.2025
Aktenzeichen: 43 IN 769/25

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