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BaFin warnt: Identitätsmissbrauch zu Lasten der sterestra GmbH – Gefälschte Jobangebote im Umlauf

paulracko (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor betrügerischen Jobangeboten ausgesprochen, die unter dem Namen der sterestra GmbH aus Bremerhaven verbreitet werden. Betroffene sollten äußerste Vorsicht walten lassen – hinter den vermeintlich attraktiven Stellenanzeigen steckt ein Fall von Identitätsmissbrauch.

Gefälschte Jobanzeigen im Umlauf

Konkret geht es um Stellenangebote wie „MitarbeiterIn (M/W/D) – Digitale Effizienzsteigerung / Remote“*, die über die Website „sterestra(.)net“ oder andere Kanäle angeboten werden. Die sterestra GmbH selbst stellte jedoch klar: Solche Anzeigen wurden niemals von ihr veröffentlicht.

Damit ist eindeutig, dass Kriminelle den Namen und die Daten des Unternehmens missbrauchen, um Bewerberinnen und Bewerber in eine Falle zu locken.

Masche der Täter

Die angebliche Tätigkeit klingt auf den ersten Blick unkompliziert: Bewerber sollen lediglich ein Konto auf ihren eigenen Namen eröffnen und dieses für Überweisungen an Dritte nutzen. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um ein klassisches Finanzagenten-Modell. Die Kontoinhaber werden so ungewollt zu Helfern bei Geldwäsche oder unerlaubten Zahlungsdiensten.

Die BaFin warnt: Wer Gelder im Auftrag fremder Personen entgegennimmt und weiterleitet, kann sich strafbar machen – und zwar wegen Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Risiken für Betroffene

Für Arbeitssuchende, die auf die Betrugsmasche hereinfallen, bestehen mehrere Gefahren:

  • Strafbarkeit: Weiterleitungen von Geldern können als unerlaubte Zahlungsdienste gewertet werden.

  • Zivilrechtliche Risiken: Personen, deren Gelder weitergeleitet wurden, könnten Rückzahlungsansprüche geltend machen.

  • Datenmissbrauch: Die Kriminellen erlangen sensible persönliche Daten der Betroffenen, die später für weitere Betrugsdelikte genutzt werden könnten.

Empfehlung der BaFin

Die BaFin rät dringend dazu, keine derartigen Angebote anzunehmen. Wer bereits mit entsprechenden Anzeigen in Kontakt gekommen ist oder persönliche Daten weitergegeben hat, sollte unverzüglich die Polizei oder Staatsanwaltschaft einschalten und den Vorfall melden.

Die Warnung basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 ZAG und reiht sich ein in mehrere vergleichbare Hinweise, die die Aufsicht bereits in der Vergangenheit zu gefälschten Jobangeboten ausgesprochen hat.

Hintergrund: Warum diese Masche boomt

Gerade in Zeiten zunehmender Online-Bewerbungen nutzen Betrüger die Unsicherheit von Arbeitssuchenden aus. Sie locken mit „einfachen Nebenjobs im Homeoffice“ oder „schnellem Geld“, um Menschen dazu zu bringen, Konten zu eröffnen oder Überweisungen abzuwickeln. Dabei tragen die vermeintlichen Mitarbeiter am Ende das volle Risiko – rechtlich und finanziell.

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  1. Ich bin auch leider drauf reingefallen. Ich persönlich habe keine Verifizierung gemacht, nur APP getestet. Man bekommt keine Antwort mehr, sind einfach verschwunden.

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