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BaFin untersagt DFS – Asset Management GmbH das Finanztransfergeschäft

geralt / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der DFS – Asset Management GmbH mit Sitz in Mannheim die sofortige Einstellung ihres Geschäfts angeordnet. Der entsprechende Bescheid datiert vom 22. Juli 2025. Begründung: Das Unternehmen betreibe ein unerlaubtes Finanztransfergeschäft, ohne über die dafür notwendige Erlaubnis zu verfügen.

Unerlaubte Weiterleitung von Anlegergeldern

Nach Angaben der Aufsicht tritt die Gesellschaft auch unter dem Namen „DFS – Die Finanzstrategen“ auf. Sie habe Gelder von Privatanlegern entgegengenommen, die im Zusammenhang mit den von der in Dubai ansässigen D F S BANK BROKERS CO. L.L.C. begebenen „Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2024–2029“ standen. Diese Gelder habe die DFS – Asset Management GmbH an die Emittentin weitergeleitet und außerdem die Auszahlung von Zinszahlungen an Anleihegläubiger organisiert.

Für diese Tätigkeit wäre nach § 10 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) jedoch eine ausdrückliche BaFin-Erlaubnis erforderlich – über die die Gesellschaft nicht verfügt.

Konsequenzen und rechtlicher Status

Mit dem Bescheid wird der DFS – Asset Management GmbH die Durchführung sämtlicher Finanztransfergeschäfte untersagt. Die Maßnahme ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das bedeutet, dass das Unternehmen Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen kann.

Warnsignal für Anleger

Der Fall unterstreicht erneut die Bedeutung von regulierten Anbietern im Finanzsektor. Anlegern wird geraten, vor Investitionen zu prüfen, ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt. Nur so lassen sich Risiken durch unerlaubte Finanzgeschäfte verringern.

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