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BaFin warnt vor Ai-gruppe – Illegale Finanz- und Kryptodienste

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten der Website ai-gruppe365(.)com herausgegeben. Nach Erkenntnissen der Aufsicht treten die Betreiber dort als angeblich in Frankfurt am Main ansässige „Ai-gruppe“ auf, ohne jedoch über eine notwendige Erlaubnis zu verfügen.

Verdacht: Unerlaubte Finanz- und Kryptodienste

Wie die BaFin mitteilte, erbringen die unbekannten Anbieter über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen, ohne die dafür erforderliche Genehmigung. Damit verstoßen sie gegen zentrale Vorschriften des deutschen Finanzmarktrechts.

Klare Regeln für Anbieter in Deutschland

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten will, benötigt zuvor eine Erlaubnis der BaFin. Diese Vorgabe soll Anleger schützen und Marktintegrität sichern. Trotzdem treten immer wieder Firmen oder Plattformen auf, die ohne Zulassung operieren.

Die BaFin verweist darauf, dass sich Verbraucher jederzeit in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht informieren können, ob ein Anbieter über die erforderliche Zulassung verfügt.

Rechtsgrundlage der Warnung

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Beide Vorschriften erlauben es der Aufsicht, die Öffentlichkeit über unerlaubte Geschäfte zu informieren, um Schaden von Anlegern abzuwenden.

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